Outplacement für Führungskräfte: Kosten, Vertrag, Steuer
Kurz zusammengefasst
Outplacement ist eine vom Arbeitgeber bezahlte Begleitung nach einer Trennung, die den Übergang in eine neue Position erleichtern soll und oft im Aufhebungsvertrag vereinbart wird. Der Beitrag zeigt aus Sicht der Betroffenen, was ein Programm leistet, wie Anbieter abrechnen, welche Punkte in den Vertrag gehören, wann die Leistung steuerfrei bleibt und was für Geschäftsführer und Vorstände abweicht. Die Zahlen zur Dauer stammen aus der BDU-Studie 2025 und gelten nur für begleitete Kandidaten.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Outplacement für Führungskräfte, und was heißt Newplacement?
- Wie läuft eine Outplacement-Beratung ab? Fünf Phasen bis zum neuen Arbeitsvertrag
- Wie lange die Suche dauert und woher die neue Stelle kommt
- Was Outplacement kostet und wie es abgerechnet wird
- Was zum Outplacement im Aufhebungsvertrag stehen sollte
- Ist die Beratung steuerlich besser als eine höhere Abfindung?
- Was für Geschäftsführer und Vorstände anders ist
- Einen Anbieter prüfen, ohne sich auf Listen zu verlassen
- Was bietet Outplacement, und was leistet das Programm nicht?
- Welche Unterlagen und welches LinkedIn-Profil vor dem ersten Beratertermin stehen sollten
Was ist Outplacement für Führungskräfte, und was heißt Newplacement?
Die kurze Antwort: Outplacement ist eine vom Unternehmen finanzierte Dienstleistung für ausscheidende Mitarbeiter. Die Beratung zur beruflichen Neuorientierung begleitet nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag den Übergang in eine neue Position so weit, wie die Vereinbarung zur Trennung es festlegt. Newplacement ist ein anderer Name für dieselbe Leistung.
Die Begleitung reicht von der Standortbestimmung bis zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags, oft bis in die Probezeit. Die individuelle Beratung bieten Unternehmen meist Fach- und Führungskräften an. Gruppen-Outplacement mit Seminaren richtet sich an betroffene Mitarbeiter aus einer größeren Belegschaft nach einer Betriebsänderung. Es läuft oft über Transfermaßnahmen nach § 110 SGB III, die die Bundesagentur zur Hälfte fördert, mit höchstens 2.500 Euro je Arbeitnehmer. Für Sie ist das selten der Weg. Steht in Ihrem Vertragsentwurf nur, dass der Arbeitgeber die Kosten eines Outplacements übernimmt, ist das ein Versprechen ohne Inhalt. Offen bleibt dann, wer Sie berät, wie lange und bis wann Sie das Budget abrufen.
Wann ist Outplacement auf Führungsebene üblich, und warum übernimmt der Arbeitgeber die Kosten?
Unternehmen bezahlen das Outplacement, weil sie Rechtsstreitigkeiten vermeiden und die Restlaufzeit verkürzen wollen. Für die Personalabteilung ist es ein Posten im Trennungsmanagement und kein Entgegenkommen an Sie. Für Sie beginnt die Begleitung meist nach einer strategischen Neuausrichtung, einem Eigentümerwechsel, einer Fusion oder einer Differenz mit Gesellschaftern oder Aufsichtsrat. Auf dieser Ebene rechnen wir mit einem Arbeitsmarkt, der weniger offene Positionen und längere Besetzungsverfahren hat. Die Leistung wird meist bei der Trennung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags verhandelt. Wurde Ihnen gekündigt, kann sie im Abwicklungsvertrag stehen, der die Folgen der Kündigung regelt. Manchmal steht sie schon im Anstellungsvertrag oder in einem Sozialplan. Der Beitrag gibt die Rechtslage wieder und ersetzt keine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einen Steuerberater.
Eine Beratung vor der Trennung, die Sie selbst bezahlen, ist Karriereberatung oder Coaching und gehört zur beruflichen Neuorientierung aus eigenem Antrieb.
Wie läuft eine Outplacement-Beratung ab? Fünf Phasen bis zum neuen Arbeitsvertrag
Kurz: Eine Outplacement-Beratung läuft in fünf Phasen, von der Standortbestimmung über Bewerbungsstrategie, Unterlagen und Suche bis zu den Vertragsverhandlungen und der Nachbetreuung. Der Umfang je Phase unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter.
Die Begleitung kann schon im Trennungsgespräch beginnen. Manche Unternehmen holen den Outplacement-Berater dazu, damit Sie noch am selben Tag einen Ansprechpartner haben. Eine Entlassung auf Führungsebene belastet auch dann, wenn sie sachlich begründet war. Der Ansprechpartner ist in dieser Zeit Ihr Sparringspartner für die nächsten Entscheidungen. In der Standortbestimmung ordnen Sie Ergebnisse, Führungserfahrung und Präferenzen für die nächste Rolle. Anbieter setzen dafür Persönlichkeitsprofile und Fremdbilder aus dem beruflichen Umfeld ein.
Daraus entstehen Zielrollen, Branchen, Unternehmensgrößen und ein Vergütungsrahmen, bei einem Teil der Anbieter auch der Plan für eine Existenzgründung. Darauf bauen Lebenslauf und Anschreiben auf, außerdem ein neues LinkedIn-Profil oder die Optimierung des vorhandenen. Die Suche nach einer neuen Position läuft über Stellenanzeigen, Personalberater und das eigene Netzwerk. Für diese Jobsuche planen Sie feste Wochenstunden ein wie für ein Projekt. In der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche üben Sie in vielen Paketen, den Grund der Trennung und Ihre Ergebnisse zu erklären. Am Ende unterstützt der Berater die Verhandlung des neuen Arbeitsvertrags und begleitet häufig die ersten Monate in der neuen Rolle.
Wie lange die Suche dauert und woher die neue Stelle kommt
Kurz: 93% der begleiteten Kandidaten hatten laut BDU innerhalb von zwölf Monaten eine neue Stelle. Jede vierte kam über eine Stellenanzeige, jede vierte über den Berater.
Die einzigen belastbaren Zahlen stammen aus einer Befragung der Beratungsunternehmen durch den BDU und gelten nur für begleitete Kandidaten. Laut Pressemitteilung vom Mai 2025 zur BDU-Studie „Outplacementberatung in Deutschland“ hatten 93% der begleiteten Kandidaten innerhalb von höchstens zwölf Monaten einen neuen Arbeitsplatz, davon 40% nach einem halben Jahr oder weniger. Gezählt wurden rund 11.000 Kandidaten mit Outplacement, zu 65% zwischen 50 und 59 Jahre alt, mit einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen von 112.000 Euro. Eine Vergleichszahl ohne Begleitung nennt die Studie nicht. Sechs bis zwölf Monate bis zum neuen Job sind auf dieser Ebene nach unserer Einschätzung üblich. Ein Teil davon fällt oft noch in die Freistellung.
Dieselbe Mitteilung nennt die Wege. 79% der Kandidaten waren danach wieder angestellt und 6% selbständig. 26% fanden ihre Stelle über eine klassische Stellenanzeige, 24% über den Berater.
Drei von vier begleiteten Kandidaten kamen demnach nicht über eine Anzeige zu ihrer neuen Stelle. Für den Weg über Kontakte und den verdeckten Stellenmarkt der nie ausgeschriebenen Positionen bitten Sie im Netzwerk um Einschätzungen zum Markt und zu Ihrer Zielrolle statt um eine Stelle.
Was Outplacement kostet und wie es abgerechnet wird
Kurz: Die Rechnung geht an den Arbeitgeber, und ein belegtes Preisband für die Einzelberatung auf Führungsebene gibt es nicht.
Anbieter bemessen das Honorar am letzten Bruttojahresgehalt, verlangen eine Pauschale für ein Paket mit fester Laufzeit oder rechnen bei kürzeren Formaten nach Monaten oder Stunden ab. Fachportale nennen Sätze zwischen 5% und 23% des Bruttojahresgehalts, bis 25% bei Begleitung bis zum Wiedereinstieg, und Pauschalen im fünfstelligen Bereich. Einen belastbaren Anhaltspunkt gibt der Markt insgesamt. Die BDU-Mitteilung nennt für 2024 ein Volumen von 98 Millionen Euro bei rund 11.000 Kandidaten, nach 78 Millionen Euro im Jahr 2023. Rechnerisch sind das rund 8.900 Euro je Kandidat. Der Wert ist ein Durchschnitt über Einzel-, Gruppen- und Projektformen und keine Preisangabe für die Einzelberatung einer Führungskraft.
Die Laufzeit bestimmt die Outplacement-Kosten mit. Einzelberatungen laufen befristet über drei, sechs, neun oder zwölf Monate oder unbefristet bis zur Unterschrift unter den neuen Vertrag. Laut BDU war 2024 jeder zweite Auftrag ein Projektoutplacement für mehrere Beschäftigte, 39% waren befristete und 11% unbefristete Einzeloutplacements. Über die Qualität des Anbieters sagt die Laufzeit nichts aus.
Was Ihr Paket kostet, erfahren Sie, wenn Sie vor der Verhandlung des Aufhebungsvertrags zwei Angebote einholen. Damit verhandeln Sie über eine Zahl, die Sie belegen können.
Was zum Outplacement im Aufhebungsvertrag stehen sollte
Kurz: Der Arbeitgeber zahlt direkt an den Anbieter, Sie wählen ihn frei, das Budget steht als Obergrenze im Vertrag, und die Begleitung beginnt in der Freistellung.
Outplacement ist einer von elf Punkten, die im Aufhebungsvertrag für Führungskräfte vor der Unterschrift geklärt sein müssen. Keiner davon steht kraft Gesetzes darin. Die Klausel selbst braucht mehr als den Satz, dass der Arbeitgeber die Kosten übernimmt.
- Direktzahlung. Der Arbeitgeber bezahlt den Anbieter direkt und hält die Leistung damit für Sie steuerfrei.
- Freie Wahl des Anbieters. Der Vertrag nennt ein Budget statt einer Firma. Der Berater, den das Unternehmen vorschlägt oder schon ins Trennungsgespräch mitbringt, arbeitet oft auch sonst für das Unternehmen. Ob er zu Ihnen passt, prüfen Sie besser selbst.
- Budget als Obergrenze. Die Zahl stammt aus den vorher eingeholten Angeboten und passt zu Ihrer Ebene und der gewünschten Laufzeit.
- Laufzeitform. Befristet mit Monatszahl oder bis zur Unterschrift unter den neuen Vertrag. Ein befristetes Paket sollte Sie über die Kündigungsfrist hinaus tragen.
- Beginn in der Freistellung. Die Begleitung startet mit der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag und nicht erst am Enddatum. Die Suche läuft dann aus dem bestehenden Vertrag heraus, und der Lebenslauf zeigt keine Lücke. Die Freistellung selbst gehört unwiderruflich vereinbart, mit Erlaubnis zum vorzeitigen Antritt einer neuen Stelle.
- Wiederaufnahme. Endet das neue Arbeitsverhältnis in der Probezeit, nimmt der Anbieter seine Arbeit ohne zusätzliche Kosten wieder auf. Viele bieten das an. Ein Standard ist es nicht, und im Vertrag steht es nur, wenn Sie es hineinschreiben.
- Abruffrist. Bis wann Sie das Budget abrufen müssen. Ohne Frist ist offen, ob Sie das Paket nach einer Pause noch beginnen können.
Die Höhe der Abfindung verhandeln Sie im selben Vertrag. Sperrzeit, Ruhenszeit und Meldefristen rechnen Sie vor der Unterschrift durch.
Ist die Beratung steuerlich besser als eine höhere Abfindung?
Kurz: Bezahlt der Arbeitgeber die Beratung, ist sie für Sie steuerfrei. Lassen Sie sich den Betrag stattdessen auszahlen, wird er wie Lohn oder Abfindung versteuert.
Manche Unternehmen stellen Sie vor die Wahl zwischen der Begleitung und einer höheren Abfindung. Steuerlich sind die beiden Wege ungleich. Nach § 3 Nr. 19 Satz 2 EStG sind Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses steuerfrei, wenn sie keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben. Ein Outplacement, das der Arbeitgeber beauftragt und bezahlt, fällt darunter. Ein an Sie ausgezahltes Budget fällt nicht darunter. Als Teil der Abfindung fällt der Betrag unter die Fünftelregelung, die seit 2025 erst mit der Einkommensteuererklärung wirkt und bei hohen Einkommen wenig bringt.
Beauftragen Sie das Paket aus dem ausgezahlten Betrag selbst, zahlen Sie es aus versteuertem Geld. Die Kosten kommen dann nach unserer Einschätzung als Werbungskosten in Betracht, wenn die Beratung auf Ihre nächste Anstellung zielt. Die freie Anbieterwahl, die die Auszahlung verspricht, bekommen Sie ohne Steuerabzug auch mit der Direktzahlung.
Ob der höhere Betrag trotzdem der bessere Weg ist, hängt davon ab, ob Sie die Begleitung brauchen. Steht die nächste Position schon in Aussicht oder trägt Ihr Netzwerk die Suche, ist ein Budget, das Sie nicht abrufen, für den Arbeitgeber gespart und für Sie verloren. Dann verhandeln Sie die Summe lieber in die Abfindung, mit dem Steuerabzug im Blick.
Was für Geschäftsführer und Vorstände anders ist
Kurz: Die Vertragspunkte sind dieselben. Ob die Steuerfreiheit greift, hängt an Ihrem Status und ist vor der Unterschrift zu prüfen.
Als GmbH-Geschäftsführer oder Vorstand einer AG haben Sie keinen Arbeitsvertrag, sondern einen Anstellungsvertrag. Die Schriftform des § 623 BGB gilt für Arbeitnehmer. Für die Aufhebung Ihres Vertrags gibt es keine gesetzliche Form. Der Vorstand ist nach § 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III versicherungsfrei und erhält aus der Vorstandszeit kein Arbeitslosengeld. Ein Anspruch aus einer früheren versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb der Rahmenfrist bleibt möglich. Die Laufzeitform des Pakets sollte dann auch die Monate ohne Arbeitslosengeld abdecken.
§ 3 Nr. 19 EStG stellt auf die Beendigung eines Dienstverhältnisses ab. Ob Ihr Anstellungsverhältnis im lohnsteuerlichen Sinn darunterfällt, hängt an Ihrer Stellung im Unternehmen. Bei angestellten Organmitgliedern ohne beherrschende Beteiligung dürfte das regelmäßig der Fall sein, was wir allerdings nicht geprüft haben.
Bewerbungsunterlagen für Führungskräfte
Experten-Tipp
Gehen Sie mit einem aktuellen Lebenslauf und der Sprachregelung aus dem Aufhebungsvertrag in den ersten Termin mit dem Outplacement-Berater. Ein Personalberater fragt in der ersten Woche nach beidem. Ein Paket, das mit der Standortbestimmung beginnt, liefert die Texte erst später.
Christina Becker
Executive Recruiting & LinkedIn-Branding Expertin
Vertrauliches Erstgespräch vereinbaren
Einen Anbieter prüfen, ohne sich auf Listen zu verlassen
Kurz: Ranglisten bewerten Firmen. Ob Sie professionelles Outplacement bekommen, hängt an der Person, die Sie berät, und an den Regeln, die im Vertrag mit dem Anbieter stehen.
Fragen Sie nach der Person, die Ihr Paket führt, nach ihrem Hintergrund und danach, wie viele Klienten auf Ihrer Ebene sie begleitet hat. Als Geschäftsführer oder Vorstand fragen Sie zusätzlich, ob sie die Bewerbung auf C-Level kennt, bei der Gesellschafter oder Aufsichtsrat über die nächste Position entscheiden. Ein Kennenlerngespräch mit dieser Person vor der Zusage ist bei den meisten Outplacement-Beratungen üblich, und Sie können es bei jedem Anbieter erbitten. Wechselt Ihr Ansprechpartner nach dem Gespräch, ist das ein Grund, den Vertrag nicht zu unterschreiben.
Beim Format klären Sie, ob Sie einzeln oder in der Gruppe beraten werden, persönlich oder virtuell, und ob jemand Ihre Unterlagen schreibt oder Ihre eigenen Texte nur kommentiert. Ein Anbieter, der kommentiert, verkauft ein anderes Produkt als einer, der die Texte schreibt. Schreibt er, lassen Sie sich anonymisierte Arbeitsproben für Ihre Ebene zeigen. Bei der Laufzeit fragen Sie nach der Abbruchregel. Was passiert, wenn Sie nach drei Monaten einen neuen Vertrag unterschreiben, und was, wenn Sie abbrechen wollen, weil die Zusammenarbeit nicht trägt?
Arbeitet der Anbieter zugleich als Personalvermittler, sitzt er auf beiden Seiten des Tischs. Er sucht im Auftrag von Unternehmen und berät Sie im Auftrag Ihres früheren Arbeitgebers. Das kann Ihnen Zugang verschaffen, kann aber auch dazu führen, dass Ihre Unterlagen in Massenbewerbungen landen. Klären Sie, wie der Anbieter beides trennt. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen führt einen Fachverband für Outplacementberatung, in dem ein Teil der Anbieter organisiert ist.
Was bietet Outplacement, und was leistet das Programm nicht?
Kurz: Outplacement begleitet Sie von der Trennung bis in die Probezeit. Eine Stelle vermittelt es nicht, und beim Aufhebungsvertrag berät es Sie weder rechtlich noch steuerlich.
Die professionelle Unterstützung beginnt mit einem Ansprechpartner, der schon im Trennungsgespräch sitzen kann und die Suche mit Ihnen plant. Das Fremdbild aus Ihrem beruflichen Umfeld zeigt Ihnen, wie Sie auf andere wirken, bevor ein Auswahlgespräch es zeigt. In vielen Paketen reicht die Nachbetreuung über die Unterschrift unter den neuen Vertrag hinaus. Laut BDU kam jede vierte Stelle über den Outplacement-Berater. Einen Suchauftrag, wie ihn Unternehmen einem Personalberater erteilen, hat der Outplacement-Berater nicht. Eine Vermittlungsgarantie kann kein Anbieter geben, weil ein anderes Unternehmen die Stelle vergibt. Ein Anbieter, der verspricht, Ihnen eine Stelle zu finden, verkauft etwas, das er nicht in der Hand hat.
Das Arbeitszeugnis mit vollständigem Wortlaut, ein Zwischenzeugnis für Bewerbungen aus der Freistellung und die Sprachregelung, mit der beide Seiten die Trennung erklären, verhandeln Sie im Aufhebungsvertrag, bevor das Paket beginnt. Ein Wortlaut wie „unterschiedliche Vorstellungen über die künftige Ausrichtung“ wird auf Führungsebene verstanden. Ihr Outplacement-Berater übernimmt diesen Satz später in die Unterlagen und in die Vorbereitung der Gespräche, in denen nach dem Grund der Trennung gefragt wird.
Welche Unterlagen und welches LinkedIn-Profil vor dem ersten Beratertermin stehen sollten
Kurz: Ein Lebenslauf, der Ihre Ergebnisse zeigt, und ein LinkedIn-Profil im Wortlaut der Sprachregelung. Ob Ihr Paket beides liefert, hängt vom Anbieter ab.
Wir sehen uns zuerst an, was Ihr Paket schon abdeckt, damit Sie nichts doppelt bezahlen. Outplacement-Pakete enthalten das Schreiben der Unterlagen oft, dann lohnt der Blick, wie genau die Unterlagen auf Ihre Ebene zugeschnitten werden. Fehlt der Schritt, oder wurde keine Begleitung vereinbart, schreiben wir aus Ihrem Werdegang und der Sprachregelung die Bewerbung für Führungskräfte mit Lebenslauf, Anschreiben und Kompetenzprofil. Ein Personalberater hält Profil, Lebenslauf und Ihre Antwort im Gespräch gegeneinander. Deshalb erstellen wir das LinkedIn-Profil neu oder passen Ihr bestehendes LinkedIn-Profil an denselben Wortlaut an. Den Ablauf und die Preise zeigt die Seite Bewerbung schreiben lassen. Ob Sie die Unterlagen lieber selbst schreiben und sich dabei begleiten lassen, wägt der Beitrag zum Bewerbungscoaching ab. Outplacement, Coachings und die Vermittlung in eine Position bieten wir nicht an.
Lieber direkt sprechen?
Im vertraulichen Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage und den Weg zu Ihrer Zielposition.
Erstgespräch vereinbarenHäufige Fragen zum Outplacement
Was ist der Unterschied zwischen Outplacement und Newplacement?
Keiner in der Sache. Die Begriffe Outplacement und Newplacement bezeichnen professionelle Hilfe zur beruflichen Neuorientierung, die der Arbeitgeber nach einer Trennung bezahlt. Anbieter, die den zweiten Namen wählen, betonen damit den beruflichen Neustart. Leistung, Abrechnung und Steuerfolge sind dieselben.
Habe ich Anspruch auf Outplacement?
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nach unserer Einschätzung nicht. Ein Sozialplan oder ein Tarifvertrag kann die Leistung vorsehen. Auf Führungsebene ist das die Ausnahme. Sonst entsteht der Anspruch durch eine Vereinbarung, die oft im Aufhebungsvertrag und manchmal schon im Anstellungsvertrag steht. Durchsetzbar wird er erst mit Budget, Laufzeit und Abruffrist. Ohne sie wird über den Umfang später gestritten.
Wer bezahlt die Beratung?
Der bisherige Arbeitgeber, der den Anbieter beauftragt und dessen Rechnung bezahlt. Vertragspartner des Anbieters sind damit nicht Sie. Budget und Laufzeit legen Sie deshalb vorher mit dem Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag fest.
Ist Outplacement steuerfrei, auch wenn ich mir das Budget auszahlen lasse?
Nein. Steuerfrei nach § 3 Nr. 19 EStG ist die Beratung, die der Arbeitgeber beauftragt und bezahlt. Ein ausgezahlter Betrag ist Arbeitslohn oder Teil der Abfindung und wird versteuert. Die freie Wahl des Anbieters erreichen Sie auch ohne Auszahlung, wenn der Vertrag nur die Höhe des Budgets festlegt.
Was kostet Outplacement für Führungskräfte?
Das hängt von Laufzeit, Format und Abrechnungsform ab. Bemisst der Anbieter das Honorar am Jahresbrutto, prüfen Sie im Angebot, ob die variable Vergütung des letzten Jahres mitzählt. Bei einer Pauschale zählt, welche Laufzeit und wie viele Beratungsstunden sie enthält. Erst mit diesen Angaben lassen sich zwei Angebote vergleichen.
Wie lange dauert die Begleitung?
So lange, wie die Laufzeitform im Aufhebungsvertrag es festlegt. Ein befristetes Paket endet nach der vereinbarten Zahl von Monaten, auch wenn Sie noch suchen. Ein unbefristetes läuft bis zur Unterschrift unter den neuen Vertrag, in vielen Paketen mit Nachbetreuung in den ersten Monaten danach. Die Suche selbst dauerte laut BDU bei 93% der begleiteten Kandidaten höchstens zwölf Monate.
Kann die Beratung schon während der Freistellung beginnen?
Ja, wenn der Vertrag es vorsieht. Knüpft der Entwurf den Beginn an das Enddatum, gehen Sie ohne Begleitung durch den Trennungsprozess. Die Monate der Freistellung, in denen Sie noch angestellt sind und ohne Lücke suchen könnten, bleiben dann ungenutzt. Lassen Sie den Beginn auf die Unterschrift legen und die Abruffrist daran ausrichten.
Brauche ich Outplacement, wenn ich ein gutes Netzwerk habe?
Wenn der Arbeitgeber zahlt, kostet es Sie Zeit und die Summe, die Sie stattdessen in die Abfindung verhandeln könnten. Dafür liefert die Standortbestimmung mit Fremdbild etwas, das ein Netzwerk nicht liefert. Ihr Netzwerk bringt Ihnen Gespräche. Die Unterlagen und die Vorbereitung darauf deckt die Begleitung ab, soweit Sie beides nicht schon haben.







