Vorstellungsgespräch & Assessment

Vorstellungsgespräch als Vorstand oder Geschäftsführer

Aktualisiert am 26. September 2026 · 16 Min. Lesezeit · Professionell Bewerben

Vorstellungsgespräch Vorstand – Führungskraft im Interview mit Aufsichtsrat

Kurz zusammengefasst

Über die Bestellung eines Vorstands entscheidet der Aufsichtsrat im Plenum, über die Bestellung der Geschäftsführung einer GmbH die Gesellschafterversammlung. Die Gespräche davor führen Personalberater, Ausschuss, Vorsitzender und Gesellschafter, und keine Zusage aus diesen Runden bindet, bevor der Beschluss gefasst ist. Der Beitrag zeigt, welches Gremium je Rechtsform bestellt, wie die Runden laufen, was Aufsichtsrat und Gesellschafter fragen und was Sie selbst vor der Zusage prüfen.

Inhaltsverzeichnis
  1. Vorstellungsgespräch als Vorstand oder Geschäftsführer: was sich gegenüber dem Bewerbungsgespräch im Management ändert
  2. Aufsichtsrat, Gesellschafter oder Beirat: das Gremium, das über Ihre Bestellung entscheidet
  3. Die Gesprächsrunden einer Vorstandsbestellung vom ersten Beratergespräch bis zum Beschluss
  4. Vorstand oder Geschäftsführer: worauf Aufsichtsrat und Gesellschafter im Gespräch achten
  5. Strategie, Hypothesen und die ersten Monate im Amt
  6. Führungsqualitäten belegen mit Ergebnissen, die ein Gremium nachprüfen kann
  7. Fragen im Vorstellungsgespräch für Vorstand und Geschäftsführung
  8. Ihre Fragen an das Gremium und was Sie vor der Zusage prüfen
  9. Vertraulichkeit, Referenzen und typische Fehler im Vorstandsinterview
  10. Unterlagen, die im Gremium tragen

Vorstellungsgespräch als Vorstand oder Geschäftsführer: was sich gegenüber dem Bewerbungsgespräch im Management ändert

Die kurze Antwort: Das Gremium prüft, ob Sie die Richtung verantworten können, beim Vorstand eigenständig, in der GmbH im Rahmen der Eigentümerziele. In einer Führungsposition unterhalb des Organs beurteilt ein Vorgesetzter Bewerber nach Projekterfahrung und Teamleistung. Im Vorstellungsgespräch als Vorstand oder Geschäftsführer sitzen Ihnen Menschen gegenüber, die Ihnen die Leitung des Unternehmens anvertrauen. Die Interviewfragen sind offener, die Kriterien weniger standardisiert, und am Ende des Bewerbungsgesprächs steht ein Bestellungsbeschluss.

Die meisten Ratgeber zum Thema meinen das Gespräch mit dem Chef. Hier geht es um das Gespräch um dessen Stuhl. Die klassischen Fragen, die in Bewerbungsgesprächen auf jeder Ebene fallen, behandelt der Beitrag zum Vorstellungsgespräch für Führungskräfte, den Weg vom Titel bis zur Bestellung der Beitrag zur C-Level-Bewerbung.

Aufsichtsrat, Gesellschafter oder Beirat: das Gremium, das über Ihre Bestellung entscheidet

Kurz: In der Aktiengesellschaft bestellt das Plenum des Aufsichtsrats, in der GmbH die Gesellschafterversammlung oder ein Beirat, dem der Gesellschaftsvertrag das überträgt. Die Person, die das Gespräch führt, hat dort meist eine Stimme von vielen. Der Beitrag gibt die Rechtslage wieder und ersetzt keine Beratung durch einen Anwalt mit gesellschaftsrechtlicher Erfahrung.

Die Amtszeit eines Vorstands beträgt höchstens fünf Jahre (§ 84 Abs. 1 AktG). Vorbereitet wird die Bestellung meist in einem Präsidial- oder Personalausschuss, der auch die Gespräche führt. Beschließen darf dieser Ausschuss die Bestellung nicht. Nach § 107 Abs. 3 AktG bleiben Bestellung, Wiederbestellung, Widerruf, die Ernennung zum Vorsitzenden und die Festsetzung der Vergütung dem Plenum vorbehalten. Eine Zusage des Aufsichtsratsvorsitzenden nach dem letzten Gespräch ist deshalb eine Absichtserklärung, der das Plenum noch folgen muss.

In mitbestimmten Unternehmen mit mehr als 2.000 Arbeitnehmern, ob Aktiengesellschaft oder GmbH, braucht die Bestellung nach § 31 MitbestG im ersten Wahlgang zwei Drittel der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder. Kommt sie nicht zustande, macht der Vermittlungsausschuss einen Vorschlag, und der Aufsichtsrat bestellt mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder. Scheitert auch das, hat der Vorsitzende in einer weiteren Abstimmung zwei Stimmen. Ein Kandidat muss dort auch die Arbeitnehmerbank überzeugen, und ein Gespräch mit Arbeitnehmervertretern im Ausschuss gehört in solchen Verfahren meist dazu.

In der GmbH bestellt die Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung (§ 46 Nr. 5 GmbHG), sofern der Gesellschaftsvertrag die Bestellung nicht einem Beirat überträgt. Im Familienunternehmen entscheidet die Familie, oft beraten von einem Beirat, dessen Votum in der Praxis viel wiegt. Bei einer Konzerntochter ist die Gesellschafterin die Muttergesellschaft, und das Vorstellungsgespräch mit dem Geschäftsführer der Mutter oder dem zuständigen Bereichsvorstand ersetzt dort das Gespräch mit dem Gremium.

RechtsformBestellendes OrganIhre GesprächspartnerWas dort im Vordergrund steht
Börsennotierte AGAufsichtsrat im Plenum, § 84 AktGPersonalberater, Personal- oder Präsidialausschuss, Vorsitzender, amtierender VorstandStrategie, Zusammenarbeit im Vorstand, Kapitalmarkt, Vergütungssystem und Kodex
AG oder GmbH mit mehr als 2.000 ArbeitnehmernAufsichtsrat, Zwei-Drittel-Mehrheit im ersten Wahlgang, § 31 MitbestGZusätzlich Arbeitnehmervertreter im AusschussHaltung zu Personal, Standorten und Mitbestimmung
GmbH im FamilienbesitzGesellschafterversammlung, § 46 Nr. 5 GmbHG, oder ein Beirat laut GesellschaftsvertragGesellschafter, Beirat, oft die nächste GenerationVerhältnis von Familie und Unternehmen, Ausschüttung, Verlässlichkeit
KonzerntochterMuttergesellschaft als GesellschafterinKonzernvorstand oder Bereichsvorstand, Personalbereich im KonzernEinordnung in die Konzernstrategie, Berichtswesen, Weisungslage

Die Gesprächsrunden einer Vorstandsbestellung vom ersten Beratergespräch bis zum Beschluss

Kurz: Der Auswahlprozess läuft in Schritten, und verbindlich ist die Bestellung erst mit dem Beschluss am Ende. Wie viele Runden es bis dahin gibt und wer als Interviewer am Tisch sitzt, legt kein Gesetz fest.

  1. Anlass. Meist läuft eine Amtszeit aus. Über die Wiederbestellung darf der Aufsichtsrat frühestens ein Jahr vor Ablauf beschließen (§ 84 Abs. 1 AktG), und der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt börsennotierten Gesellschaften in Empfehlung B.3, eine Erstbestellung auf längstens drei Jahre zu begrenzen. Der Kodex ist keine Rechtsnorm. Von seinen Empfehlungen darf eine Gesellschaft abweichen, wenn sie es erklärt.
  2. Anforderungsprofil. Der Ausschuss beschreibt Ressort, Erfahrung und Ergebnisverantwortung. Wo eine Nachfolgeplanung nach Empfehlung B.2 umgesetzt ist, gibt es oft interne Namen, bevor die Suche beginnt.
  3. Personalberatung. Der Headhunter spricht Kandidaten direkt an, führt das erste ausführliche Gespräch und schreibt das Profil für den Ausschuss. Seine Einschätzung prägt, welche Namen in die engere Auswahl kommen. Nennen Sie ihm Standort, Amtsantritt und Vergütungsrahmen offen, weil er danach fragt. Eine Initiativbewerbung ohne Berater erreicht ein Gremium meist nur mit einem Anlass und wenn sie an den Aufsichtsratsvorsitzenden oder den Gesellschafter gerichtet ist. Recruiter und Personalabteilung sind an einer Organbesetzung selten beteiligt.
  4. Gespräche im Gremium. Mit dem Ausschuss, mit dem Vorsitzenden allein, oft mit amtierenden Vorstandsmitgliedern, im Familienunternehmen mit den Gesellschaftern. Ein Abendessen mit dem Vorsitzenden oder der Inhaberfamilie gehört zum Verfahren und zählt meist wie ein Gespräch.
  5. Eignungsdiagnostik. Manche Gremien lassen ein Management Audit durchführen, in dem Fallstudien und Persönlichkeitsfragebögen Urteil und Führungsverhalten prüfen, mit Übungen wie im Assessment Center.
  6. Prüfung. Referenzen, Pressespiegel und Registerauszüge, bevor ein Name ins Plenum geht.
  7. Vertragsrahmen. Der Ausschuss verhandelt Vergütung und Vertrag, die Vergütung festsetzen muss das Plenum.
  8. Beschluss und Register. Das Plenum bestellt, in der GmbH die Gesellschafterversammlung. Die Eintragung im Handelsregister macht die Organstellung nach außen sichtbar.

Zwischen den Runden läuft die Kommunikation nach unserer Einschätzung über den Berater. Fragen Sie ihn nach dem Zeitplan und danach, wen er vor der Zusage anspricht.

Vorstand oder Geschäftsführer: worauf Aufsichtsrat und Gesellschafter im Gespräch achten

Kurz: Vor dem Aufsichtsrat geht es um Leitung in eigener Verantwortung und um Überwachung, vor Gesellschaftern um deren Unternehmensziele und Weisungen. Der Unterschied liegt im Organ und prägt jede Frage des Gesprächs.

CEO, Vorstandsvorsitzender oder Geschäftsführer: was die Bezeichnung über das Organ sagt

CEOs von Aktiengesellschaften stehen im Handelsregister als Vorsitzende des Vorstands, CEOs von GmbHs als Geschäftsführer. Ein Vorstand leitet die Gesellschaft nach § 76 Abs. 1 AktG unter eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat überwacht, kann Geschäfte unter einen Zustimmungsvorbehalt stellen, gibt aber keine Weisungen, und widerrufen kann er die Bestellung nur aus wichtigem Grund (§ 84 Abs. 4 AktG). In der GmbH ist die Geschäftsführung dagegen nach § 37 Abs. 1 GmbHG an den Gesellschaftsvertrag und an Beschlüsse der Gesellschafter gebunden, und ihre Bestellung ist nach § 38 GmbHG jederzeit widerruflich, sofern der Gesellschaftsvertrag den Widerruf nicht auf wichtige Gründe beschränkt. Der Dienstvertrag läuft getrennt vom Amt weiter, bis er ausläuft, gekündigt oder aufgehoben wird, es sei denn, er ist an die Bestellung gekoppelt.

Im Gespräch mit einem Aufsichtsrat prüft das Gremium deshalb, wie Sie mit Überwachung umgehen. Es fragt nach der Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat, nach dem Berichtswesen, nach Zustimmungsvorbehalten und nach der Ressortverteilung im Vorstand. Bewerber, die sich verhalten, als bewürben sie sich um eine Stelle unter dem Vorsitzenden, verlieren dabei nach unserer Einschätzung an Glaubwürdigkeit.

Vor Gesellschaftern einer GmbH stehen die Ziele der Eigentümer im Mittelpunkt. Gesellschafter fragen nach Ausschüttung und Investition, nach der Weisungslage und dem Zustimmungskatalog, aus dem sich Ihr Gestaltungsspielraum ergibt, im Familienunternehmen nach dem Verhältnis von Familie und Unternehmen und nach der nächsten Generation. Die Frage „Passt dieser Mensch zu uns?“ hat dort oft mehr Gewicht als die Strategie.

Für börsennotierte Gesellschaften kommen Fragen hinzu, die der Kodex nahelegt. Er empfiehlt in B.5 eine Altersgrenze, die veröffentlicht wird, und in B.1, bei der Besetzung auf Diversität zu achten, neben der gesetzlichen Vorgabe zur Geschlechterbesetzung nach § 76 Abs. 3a AktG. Fragt ein Aufsichtsrat nach Ihrem Alter oder der geplanten Amtszeit, folgt das oft aus diesen Vorgaben und ist kein Zeichen von Zweifel.

Strategie, Hypothesen und die ersten Monate im Amt

Kurz: Das Gremium erwartet begründete Annahmen zur Lage des Unternehmens, keinen fertigen Plan. Ein Plan vor der ersten Bestandsaufnahme wirkt so, als stünde die Lösung vor der Analyse fest.

Die Frage nach der strategischen Ausrichtung kommt in jedem Gespräch auf dieser Ebene. Aus Geschäftsbericht, Analystenberichten und Wettbewerbsvergleich formulieren Sie einige Annahmen zur Unternehmensentwicklung, etwa zur Kapitalallokation zwischen zwei Geschäftsfeldern oder zur Frage, welches Kundensegment die Marge trägt. Sie zeigen unternehmerisches Urteilsvermögen und bleiben im Konjunktiv, wo Sie das Haus noch nicht von innen kennen. Aufsichtsräte bewerten die Fragen, die ein Kandidat zur Strategie stellt, mindestens so hoch wie seine Antworten.

Für die ersten Monate im Amt genügt eine Skizze mit Bestandsaufnahme, ersten Entscheidungen, die das Führungsteam mitträgt, und einem Zielbild für das erste Jahr, samt dem, was Sie bewusst liegen lassen. Eine gesetzliche Probezeit gibt es für Organe nicht, den Einstieg ins Amt beschreibt der Beitrag zur Probezeit als Führungskraft trotzdem.

Führungsqualitäten belegen mit Ergebnissen, die ein Gremium nachprüfen kann

Kurz: Auf Organebene zählt der Beleg. „Ich führe partizipativ“ sagt einem Aufsichtsrat wenig. Ein Umbau mit Zahl, Zeitraum und Ihrer Rolle darin sagt ihm, was er wissen will.

Die fachliche Expertise hat der Berater vor der ersten Runde geprüft, das Gremium fragt danach kaum noch. Es will hören, wie Sie Organisationen verändert und durch Krisen geführt haben, mit konkreten Beispielen, deren Ergebnis ein Aufsichtsrat bei Ihrem früheren Beirat oder Ihrem Betriebsrat nachprüfen kann. Erfolgsgeschichten aus der Vita reichen dafür nicht, eine Erfolgsgeschichte braucht die Gegenprobe, etwa die Zusammenlegung zweier Standorte im Zeitplan mit Zustimmung des Betriebsrats.

Die Frage an Führungskräfte nach dem Führungsstil, und was auf Organebene hinzukommt

Ihre Führung beschreiben Sie mit einer Situation, in der sie sichtbar wurde, und mit dem, was Sie an Bereichsleiter delegieren und was nicht. Nach der Personalführung in Ihrer ersten Reihe fragt das Gremium spätestens, wenn Sie einen Umbau schildern: Wer ist mitgegangen, wen haben Sie wegen fehlender fachlicher Fähigkeiten ersetzt, und wer hat Sie dabei aus Loyalität gewarnt? Ob Sie im Vorstand Teamplayer oder Alleingänger sind, liest ein Aufsichtsrat an der Frage ab, wann Sie einen Ressortkollegen zuletzt überstimmt haben und was danach geschah. Die Frage nach der Entscheidung, die Sie heute anders treffen würden, prüft, ob Sie Ihre eigene Bilanz lesen können. Soft Skills und Persönlichkeit beobachtet das Gremium nebenbei, im Umgang mit Widerspruch.

Fragen im Vorstellungsgespräch für Vorstand und Geschäftsführung

Kurz: Die Fragen folgen Prüffeldern, keinem festen Katalog. Die Tabelle ordnet mögliche Fragen, die in Vorstellungsgesprächen auf dieser Ebene wiederkehren, nach dem, was das Gremium daraus liest.

PrüffeldFrageWas das Gremium daraus liest
StrategieWie wollen Sie die nächsten fünf Jahre dieses Unternehmens gestalten?Ob Ihre Annahmen zur Lage tragen und Sie Prioritäten setzen
RolleWelche Rolle wollen Sie in welcher Phase einnehmen?Ob Sie zwischen Sanierung, Wachstum und Konsolidierung unterscheiden
HaltungWofür stehen Sie?Ob Sie mit Ihren persönlichen Werten das Unternehmen nach außen vertreten können
EinstiegWas tun Sie in den ersten hundert Tagen, und was bewusst nicht?Realitätssinn und Respekt vor dem Bestand
GovernanceWie arbeiten Sie mit einem Aufsichtsrat, der operativ eingreifen will?Rollenverständnis, Umgang mit Zustimmungsvorbehalten
VorstandsteamWie lösen Sie einen Konflikt mit einem Ressortkollegen?Kollegialität, Fähigkeit zur Gesamtverantwortung
KulturWie haben Sie eine Unternehmenskultur verändert, und woran haben Sie es gemessen?Umsetzungsstärke, Führung mit Beleg
ZahlenMit welcher Marge haben Sie Ihr letztes großes Projekt kalkuliert, und was wurde daraus?Zahlenverständnis, Ehrlichkeit bei Abweichungen
Branche und NetzwerkWie sind Sie in unserer Branche vernetzt?Zugang zu Kunden, Verbänden, Kapitalgebern, Medien
KriseWie kommunizieren Sie mit Investoren und Belegschaft in einer Krise?Kommunikationsfähigkeit unter Druck, Verständnis für Publizität
MotivationWarum wollen Sie Ihre jetzige Position aufgeben?Ob ein Ziel hinter dem Wechsel steht

Fachliche Fragen zu Marge und Netzwerk, und die richtige Antwort darauf

Gesellschafter und Geschäftsführungen fragen häufiger nach Zahlen als ein Aufsichtsrat. Eine Abweichung zwischen Kalkulation und Ergebnis nennen Sie mit der Rechnung dahinter, denn geprüft wird hier Ihre Ehrlichkeit, während Ihre Fachkompetenz als gegeben gilt. Zum Netzwerk nennen Sie nur Verbände, Kunden und Kapitalgeber, mit denen Sie tatsächlich arbeiten, denn ein Aufsichtsrat prüft das in seinem Umfeld nach.

Bewerbungsunterlagen für Führungskräfte

Experten-Tipp

Schreiben Sie Ihr Kurzprofil für die Tischvorlage des Beraters so, dass der Ausschuss es in der Sitzung neben drei andere legen kann. Auf einer Seite stehen die Zielrolle, drei Ergebnisse mit Zahl und der eine Satz, der Sie von den übrigen Namen unterscheidet. Der Ausschuss vergleicht die Blätter, bevor er die Menschen einlädt.

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Ihre Fragen an das Gremium und was Sie vor der Zusage prüfen

Kurz: Mit der Bestellung übernehmen Sie Haftung für ein Unternehmen, das Sie nur von außen kennen. Das Gespräch ist die Gelegenheit, es von innen zu prüfen, und die öffentlichen Unterlagen liefern die Fragen dafür.

Fünf Rückfragen gehören in jedes Gespräch mit dem Gremium. Ohne sie wirkt ein Bewerber schlecht vorbereitet. Gab es einen Vorgänger, warum ist er gegangen, und ist er noch im Unternehmen? Was müsste ich tun, damit Sie nach drei Monaten von einer Fehlbesetzung sprechen? Wie ist das Ressort zugeschnitten, und was regelt die Geschäftsordnung? Welche Geschäfte stehen unter Zustimmungsvorbehalt? Welche Amtszeit ist vorgesehen, und gilt eine Altersgrenze? Wie offen das Gremium über den Vorgänger spricht und wie es auf Widerspruch reagiert, zeigt Ihnen die Kultur des Hauses.

Bei börsennotierten Gesellschaften lesen Sie zur gründlichen Vorbereitung den Geschäftsbericht, den Vergütungsbericht nach § 162 AktG und die Erklärung zur Unternehmensführung mit Nachfolgeplanung und Altersgrenze. Bei jeder Rechtsform prüfen Sie die Eigentümerstruktur, den Abgang des Vorgängers in der Presse, laufende Rechtsstreitigkeiten und die D&O-Versicherung. Für Vorstände einer Aktiengesellschaft schreibt § 93 Abs. 2 AktG darin einen Selbstbehalt von mindestens 10% des Schadens bis mindestens zum Eineinhalbfachen der festen Jahresvergütung vor. Was Sie so nicht klären können, fragen Sie im Gespräch.

Über die Vergütung sprechen Sie früh und in einem Rahmen, den Sie dem Berater im ersten Gespräch nennen. Auf Vorstandsebene ist sie gebunden. § 87 AktG verpflichtet jeden Aufsichtsrat auf ein angemessenes Verhältnis zu Aufgaben, Leistung und Lage der Gesellschaft, bei börsennotierten Gesellschaften kommt das Vergütungssystem nach § 87a AktG hinzu, das der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt wurde. Anker, Paket und Kodex-Grenzen für Abfindungen verhandeln Sie nach dem Beitrag zur Gehaltsverhandlung, die Abfindungsregel nach dem zur Abfindung und Vertragsverhandlung.

Vertraulichkeit, Referenzen und typische Fehler im Vorstandsinterview

Kurz: Aus dem Amt heraus sprechen Sie mit dem Berater und dem Gremium, sonst mit niemandem. Eine Rundmail an Kontakte kann innerhalb von Tagen beim eigenen Aufsichtsrat liegen.

Ihr LinkedIn-Profil bleibt so, wie es Ihr Arbeitgeber kennt, denn Personalberater und Aufsichtsräte sehen es sich vor jedem Anruf an. Interna Ihres jetzigen Unternehmens verwenden Sie im Gespräch nicht, auch nicht als Beleg, denn ein Gremium rechnet dann damit, dass Sie später mit seinen Interna genauso umgehen. Ist Ihr Arbeitgeber börsennotiert, ist Ihre Personalie nach unserer Einschätzung kursrelevant, und Sie klären mit dem Berater, wer wann informiert wird.

Formelle Referenzen holt der Berater spät ein, nach den Gesprächen im Gremium und vor dem Vertrag, nur bei Personen, die Sie genannt haben. Informelle Rückfragen im gemeinsamen Netzwerk des Gremiums schließt das nicht aus, Ihren aktuellen Arbeitgeber spricht er ohne Ihr Einverständnis nicht an. Halten Sie wenige Referenzgeber aus verschiedenen Perspektiven bereit, mit dem Berater abgestimmt und vorab informiert, wie es für Referenzen in der Bewerbung auf jeder Ebene gilt.

Vier Fehler schaden Top-Managern auf dieser Ebene besonders.

  1. Den Vorgänger kritisieren. Auch wenn er erkennbar gescheitert ist, bleibt er das Ergebnis einer Entscheidung des Gremiums, das Ihnen gegenübersitzt.
  2. Operative Details statt Richtung. Ein Aufsichtsrat will Richtungsentscheidungen hören und fragt nach der Tiefe, wenn er sie braucht.
  3. Eine Zusage für die Bestellung halten. Kündigen oder die neue Stelle planen, bevor das Plenum beschlossen hat, ist ein Risiko, das Sie allein tragen.
  4. Auf eigene Faust nachfassen. Eine Nachricht an den Vorsitzenden, die der Berater nicht kennt, stört das Verfahren, das er steuert.

Unterlagen, die im Gremium tragen

Kurz: Der Ausschuss liest zuerst Ihre Unterlagen, dann den Bericht des Beraters, und erst danach spricht er mit Ihnen. Qualifikation und Werdegang entscheiden dort, ob es zum Gespräch kommt und welche Fragen fallen.

Bezeichnungen wie Senior Vice President oder Managing Director einer Landesgesellschaft sagen nichts über die Organstellung, deshalb trennt ein Lebenslauf für ein Gremium Titel und Amt. Zu jeder Station gehören Ergebnisverantwortung, Budget und Mitarbeitende mit Zahl und das Ergebnis mit Größenordnung und Zeitraum. Mandate in Beiräten und Aufsichtsräten stehen in einem eigenen Abschnitt. Das Kurzprofil für die Tischvorlage nennt die Zielrolle und die drei stärksten Ergebnisse. Ihre Alleinstellungsmerkmale liegen in dem einen Satz, der beantwortet, warum der Ausschuss Sie einladen soll und nicht den Nächsten auf der Liste. Ein Kompetenzprofil ordnet dieselbe Laufbahn nach Themen und bleibt auf dieser Ebene optional.

Was der Ausschuss vor Ihnen liest, erstellen wir: Bewerbungsunterlagen für Führungskräfte mit Vita und Kurzprofil für die Tischvorlage und das LinkedIn-Profil, das ein Ausschussmitglied vor der Sitzung aufruft. Auf das Gespräch selbst bereiten wir niemanden vor, und wir vermitteln keine Mandate. Am Anfang steht ein vertrauliches Gespräch über Ihre heutige Position und das Gremium, das Sie erreichen wollen.

Christina Becker – Executive Recruiting & LinkedIn-Branding Expertin bei Professionell Bewerben

Von Christina Becker, Executive Recruiting & LinkedIn-Branding Expertin bei Professionell Bewerben – seit 2017 ausschließlich für Führungskräfte und C-Level. Mehr über unsere Bewerbungsexperten

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Häufige Fragen zum Vorstellungsgespräch auf Organebene

Wer bestellt den Vorstand, und wer den Geschäftsführer?

Den Vorstand bestellt der Aufsichtsrat als Ganzes. Die Geschäftsführung einer GmbH bestellen die Gesellschafter oder ein Beirat, dem der Gesellschaftsvertrag das überträgt. Ab 2.000 Arbeitnehmern bestellt auch in der GmbH ein Aufsichtsrat.

Ist die Zusage des Aufsichtsratsvorsitzenden schon verbindlich?

Nein. Sie ist eine Absichtserklärung, auf die Sie weder eine Kündigung noch die Absage anderer Verfahren stützen sollten. Verbindlich wird es mit dem Beschluss des Plenums.

Wie viele Gesprächsrunden gibt es im Bewerbungsprozess für einen Vorstand?

So viele, wie das Gremium für seine Entscheidung braucht. Rechnen Sie mit dem Berater, dem Ausschuss, dem Vorsitzenden allein und häufig mit amtierenden Vorstandsmitgliedern oder Gesellschaftern, verteilt über Monate.

Was unterscheidet das Gespräch mit Gesellschaftern von dem mit einem Aufsichtsrat?

Gesellschafter können Weisungen erteilen und die Geschäftsführung in der Regel jederzeit abberufen, sofern Gesellschaftsvertrag oder Mitbestimmung nichts anderes vorsehen, deshalb prüfen sie Vertrauen und Ihre Haltung zu ihren Zielen. Ein Aufsichtsrat prüft, wie Sie eigenverantwortlich leiten und sich überwachen lassen.

Welche schwierigen Fragen stellt der Aufsichtsrat?

Die aus den Prüffeldern Strategie, Governance und Bilanz: welche Rolle Sie in welcher Phase einnehmen wollen, wie Sie mit einem eingreifenden Aufsichtsrat arbeiten und welche Entscheidung Sie heute anders treffen würden.

Welche Fragen sollte ich dem Aufsichtsrat stellen?

Die fünf Rückfragen aus dem Abschnitt zur eigenen Prüfung, vor allem die nach dem Vorgänger und nach dem Maßstab, an dem das Gremium Ihren Erfolg misst.

Wann spreche ich über die Vergütung?

Den Rahmen nennen Sie dem Personalberater im ersten Gespräch, verhandelt wird über ein schriftliches Angebot mit allen Bestandteilen. Bei börsennotierten Gesellschaften zeigt Ihnen der Vergütungsbericht vorab, was Vorgänger und Kollegen erhalten haben.

Wer holt Referenzen ein, und wann?

Der Personalberater, erst wenn die Gespräche im Gremium gelaufen sind und der Vertrag ansteht, bei den Personen, die Sie ihm genannt haben. Das Gremium fragt daneben in seinem eigenen Netzwerk, auch ohne Ankündigung.

Wie lange wird ein Vorstand bestellt?

Auf höchstens fünf Jahre je Amtszeit, mit Wiederbestellung frühestens ein Jahr vor Ablauf (§ 84 Abs. 1 AktG). Für börsennotierte Gesellschaften empfiehlt der Kodex, eine Erstbestellung auf längstens drei Jahre zu begrenzen.