Das qualifizierte Arbeitszeugnis - Inhalt und Formulierung decodieren

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis: Wann können Sie ein Zeugnis anfordern und auf welche Formulierungen müssen Sie achten?

Im beruflichen Umfeld ist ein Arbeitszeugnis ein entscheidendes Dokument. Es dient als Schlüssel für zukünftige Karrierewege und als Spiegelbild der beruflichen Vergangenheit eines Arbeitnehmers. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie ein Arbeitszeugnis anfordern, dessen Inhalt entschlüsseln und sicherstellen können, dass Ihrer beruflichen Leistung gerecht beurteilt wird.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Arbeitszeugnisse sind mehr als nur ein Dokument, das das Ende des Arbeitsverhältnisses bestätigt. Es ist eine Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens eines Arbeitnehmers während der Dauer der Beschäftigung. Es dient als Nachweis der Berufserfahrung und ist ein wesentliches Instrument bei der Jobsuche.


Wann hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Nach deutschem Recht, genauer nach § 109 der Gewerbeordnung (GewO), hat jeder Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus einem Unternehmen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Dieses kann auf Wunsch des Arbeitnehmers als einfaches oder als qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden.


Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis?

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält sachliche Angaben wie die Dauer der Tätigkeit und die Art der ausgeführten Arbeiten aufführt. Dahingegen gibt das qualifizierte Arbeitszeugnis darüber hinaus eine Bewertung der Leistungen und des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers. Das bedeutet, beim qualifizierten Arbeitszeugnis bekommt der zukünftige Arbeitgeber einen tieferen Einblick in die Leistungsfähigkeit und das Verhalten des Bewerbers.


Kriterium Einfaches Arbeitszeugnis Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Inhalt Hauptsächlich sachliche Angaben Neben sachlichen Angaben auch eine Beurteilung der Arbeitsleistung und des Sozialverhaltens
Tätigkeitsbeschreibung Allgemeiner Überblick über die Aufgaben Detaillierte Beschreibung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Leistungsbeurteilung Nicht enthalten Enthält Beurteilungen wie z.B. Qualität der Arbeit, Fachwissen, Arbeitsweise
Beurteilung des Sozialverhaltens Nicht enthalten Enthält Beurteilungen wie z.B. Umgang mit Kollegen, Vorgesetzten und Kunden
Dauer der Tätigkeit Beginn und Ende der Beschäftigung Oft detailliertere Daten, z.B. genaue Start- und Enddaten
Formulierungen Bleibt neutral und wertungsfrei Kann sowohl positive als auch negative Formulierungen enthalten. Versteckte Bedeutungen sind möglich
Schlussformel Kann enthalten sein, ist aber nicht zwingend erforderlich Enthält meistens eine Dankesformel und Wünsche für die Zukunft
Zweck Dienst hauptsächlich als Bestätigung des Arbeitsverhältnisses Wird zur Bewertung des Arbeitnehmers für potenzielle zukünftige Arbeitgeber verwendet
Rechtlicher Anspruch Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf Kann jederzeit vom Arbeitnehmer verlangt werden, es sei denn, es gibt Gründe, die dagegen sprechen (rechtliche Bedenken, Aufwand, wirtschaftliche Gründe)
Verwendung Meist bei kurzfristigen oder geringfügigen Beschäftigungen Vor allem bei Bewerbungen für neue Positionen, insbesondere für Fach- und Führungskräften

Der Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Die Tätigkeitsbeschreibung

In einem qualifizierten Arbeitszeugnis ist die „Übersicht der Tätigkeiten“ ein zentraler Bestandteil. Sie gibt Auskunft darüber, welche fachlichen Aufgaben der Arbeitnehmer während seines Beschäftigungsverhältnisses ausgeführt hat und welche Verantwortlichkeiten er hatte. Dies ist maßgeblich für das Verständnis der beruflichen Kompetenz des Beschäftigten.

Bei der Formulierung sollten alle übertragenen Aufgaben stets vollständig und genau beschrieben werden. Dies beinhaltet die Art der Tätigkeiten, die Komplexität der Projekte sowie die Rolle, die er innerhalb des Teams und des Unternehmens innehatte. Eine detaillierte Darstellung der Arbeitsweise und der damit verbundenen Herausforderungen veranschaulicht die fachliche Qualifikation und die Einsatzbereitschaft des Arbeitnehmers.

Es ist auch wichtig, dass die Dauer der Beschäftigung klar angegeben wird, um einen Eindruck von der Erfahrung und Kontinuität in den jeweiligen Aufgabenbereichen zu vermitteln. Diese Information kann ebenso Aufschluss über die persönliche Entwicklung des Mitarbeiters in seiner beruflichen Laufbahn geben.

Die Leistung sollten in einer klar und verständlichen Sprache aufgelistet werden, da sie nicht nur der Information potenzieller neuer Arbeitgeber, sondern auch eine Würdigung der Arbeit des Mitarbeiters darstellt.


Die Leistungsbeurteilung

In diesem Abschnitt wird die Qualität und Effizienz der Arbeit des Arbeitnehmers bewertet. Es wird darauf eingegangen, wie gut er die ihm übertragenen Aufgaben erfüllt hat und ob er die an ihn gestellten Anforderungen stets zur vollsten Zufriedenheit gemeistert hat.

In der Leistungsbeurteilung werden üblicherweise sowohl die fachliche Kompetenz als auch die Arbeitsweise des Mitarbeiters hervorgehoben. Dies beinhaltet die fachliche Ausführung seiner Tätigkeiten und ob er in der Lage war, komplexe Sachverhalte zu bewältigen. Ebenso wichtig ist die Beurteilung der Arbeitsweise, also ob der Arbeitnehmer seine Tätigkeiten effizient, selbstständig und zuverlässig ausgeführt hat.


Die Beurteilung des Sozialverhaltens

Die Verhaltensbeurteilung reflektiert, wie sich ein Mitarbeiter gegenüber seinen Vorgesetzten, Kollegen und gegebenenfalls Kunden verhalten hat. Dieser Abschnitt gibt potenziellen neuen Arbeitgebern Aufschluss über die soziale Kompetenz und die Integration des Beschäftigten in das Arbeitsumfeld.

Es ist von Bedeutung, dass das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen nicht nur als allgemein zufriedenstellend beschrieben wird, sondern dass spezifische Verhaltensweisen und Eigenschaften hervorgehoben werden. Zum Beispiel kann das stets zuvorkommende und hilfsbereite Verhalten in der Zusammenarbeit oder die besondere Fähigkeit, konstruktives Feedback zu geben und zu empfangen, erwähnt werden. Das persönliche Verhalten wird oft mit Formulierungen wie „das persönliche Verhalten war stets vorbildlich“ oder „immer zuverlässig und gewissenhaft“ umschrieben, um eine positive Einschätzung zu vermitteln.

Für die Glaubwürdigkeit des Zeugnisses ist es entscheidend, dass die Beurteilungen des Verhaltens realistisch und nachvollziehbar sind. Unpräzise oder übermäßig vage Formulierungen können Misstrauen bei zukünftigen Arbeitgebern wecken. Daher sollten die Bewertungen konkret sein und auf beobachtbaren Tatsachen beruhen.


Die Schlussformel

Im Schlussteil findet sich oft der sogenannte „Schlusssatz“, der eine zusammenfassende Würdigung, Dankesworte des Arbeitgebers und Zukunftswünsche für den Arbeitnehmer beinhaltet. Dieser Teil des Arbeitszeugnisses ist besonders wichtig, da er den Gesamteindruck abrundet und oft die subjektive Wertschätzung des Arbeitgebers widerspiegelt.

Typischerweise wird hier dem Mitarbeiter Anerkennung für seinen Einsatz und seinen Beitrag zum Unternehmen ausgesprochen. Die Formulierung sollte aufrichtig und positiv sein, um den Arbeitnehmer für seine Leistungen zu ehren und seine Zeit beim Unternehmen positiv zu beenden. Des Weiteren enthält dieser Teil häufig gute Wünsche für die berufliche und persönliche Zukunft des Arbeitnehmers. Diese sollten wohlwollend formuliert sein und den Mitarbeiter in einem guten Licht stehen lassen. Sie zeigen, dass der Vorgesetzte ein Interesse am weiteren Werdegang des Arbeitnehmers hat und ihm auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Erfolg wünscht.

Abschließend kann der Schlussteil auch die Umstände des Ausscheidens aus dem Unternehmen ansprechen, sei es durch Kündigung oder durch einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Auch wenn die Gründe für das Ende der Beschäftigung nicht im Detail ausgeführt werden müssen, kann eine Formulierung wie „wir bedauern das Ausscheiden“ oder „das Arbeitsverhältnis endete auf Wunsch des Arbeitnehmers“ aufgenommen werden, um den Kontext des Zeugnisses zu vervollständigen. Dabei ist es wichtig, dass diese Informationen neutral und ohne negative Konnotation vermittelt werden, um die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers nicht zu beeinträchtigen.

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Daniela Gilenko
Inhaberin | zertifizierte Recruiting-Expertin

Die Wohlwollenspflicht – Welche Formulierungen dürfen im Arbeitszeugnis stehen?

Nach § 109 GewO und der Wohlwollenspflicht des Arbeitgebers ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitszeugnis positiv zu formuliert, um die weitere berufliche Laufbahn des Arbeitnehmers nicht zu behindern. Trotz dieser Vorgabe muss die Formulierung im Zeugnis präzise sein, gleichzeitig aber auch wahrheitsgetreu. Kodifizierte und standardisierte Formulierungen, die bestimmte Bewertungen repräsentieren, haben sich hier etabliert. Deren Kenntnis ist wichtig, um die Beurteilung korrekt zu interpretieren. Denn diese „Geheimcodes“ können von zukünftigen Arbeitgebern interpretiert werden, um ein realistisches Bild der Leistung und des Verhaltensweise des Arbeitnehmers zu erhalten. 
Ein gut geschriebenes Zeugnis wird daher stets die Stärken des Arbeitnehmers in den Vordergrund stellen und ihn für den Arbeitsmarkt empfehlen.

Welche Inhalte sind in Arbeitszeugnissen nicht erlaubt?

Der Inhalt eines qualifiziertes Arbeitszeugnisses sollte sich ausschließlich auf berufsrelevante Informationen beschränken. Persönliche Angaben wie Geburtsdatum, Familienstand oder Nationalität des Arbeitnehmers sind nicht teil des Arbeitszeugnisses, ebenso wenig wie Hinweise auf Gesundheit oder Fehlzeiten, es sei denn, diese hatten disziplinarische Konsequenzen. Betriebsinterne Informationen, die Vertraulichkeit erfordern, dürfen ebenfalls nicht aufgeführt werden. Direkte negative Bewertungen oder Kritik am Arbeitnehmer sind ebenso unzulässig. Alle Aussagen im Zeugnis müssen zudem begründet und belegbar sein, ohne Raum für Spekulationen oder Vermutungen zu lassen. Die Verwendung von Geheimsprache oder Ironie ist zu vermeiden, ebenso wie direkte Vergleiche mit einem Schulnotensystem, da solche Formulierungen zu Missverständnissen führen können.Wann kann ein Arbeitszeugnis angefochten werden?

Ein Arbeitnehmer kann sein Arbeitszeugnis anfechten wenn beispielsweise die Leistungsbeurteilung ungerechtfertigt schlecht ausfällt oder das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen im Zeugnis falsch dargestellt wird. Ebenso können vage Formulierungen, die Raum für negative Interpretationen lassen, oder das Fehlen üblicher positiver Aussagen, die in Zeugnissen erwartet werden Gründe für eine Anfechtung sein. Ein Arbeitszeugnis kann auch angefochten werden, wenn es gegen die Wohlwollenspflicht verstößt oder wenn das Zeugnis nicht gemäß § 109 GewO ausgestellt wurde. 

Sollte der Arbeitgeber nicht bereit sein, das Zeugnis zu korrigieren, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten. Dies beinhaltet in der Regel die Erhebung einer Klage beim Arbeitsgericht, um eine Berichtigung des Zeugnisses zu erwirken. Der Arbeitnehmer hat dabei die Beweislast, dass die Bewertungen im Zeugnis nicht der Wahrheit entsprechen oder unfair sind. In der Praxis wird oft eine gütliche Einigung angestrebt, da ein gerichtliches Verfahren Kosten verursacht und Zeit in Anspruch nimmt.

 

Wie kann man ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anzufordern, ist ein Recht, das jedem Arbeitnehmer bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zusteht. Der Arbeitnehmer sollte die Anforderung schriftlich beim Arbeitgeber einreichen und dies in einer Form tun, die den Erhalt der Anforderung nachweisen kann, wie zum Beispiel per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.

In der Anforderung sollte spezifiziert werden, dass ein „qualifiziertes“ Arbeitszeugnis gewünscht wird, welches sowohl die Leistungsbeurteilung als auch die Verhaltensbeurteilung des Arbeitnehmers umfasst. Der Arbeitnehmer kann zudem darum bitten, dass das Zeugnis bestimmte Tätigkeiten oder Projekte hervorhebt, an denen er gearbeitet hat, um seine Fachkenntnisse und Erfahrungen zu unterstreichen. Nach § 109 der Gewerbeordnung (BGB) muss der Arbeitgeber das Zeugnis in schriftlicher Form ausstellen. Die Anfrage sollte daher frühzeitig vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder unmittelbar danach gestellt werden, um dem Arbeitgeber genügend Zeit für die Erstellung zu geben.

Sollte der Arbeitgeber dem Wunsch nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis nicht nachkommen, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, um seinen Anspruch durchzusetzen. In den meisten Fällen genügt jedoch eine schriftliche Anforderung, um den Prozess in Gang zu setzen.


Qualifiziertes Zwischenzeugnis – Wann ist es angebracht?

Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis kann angebracht sein wenn ein Arbeitnehmer beabsichtigt, das Unternehmen zu verlassen oder eine interne Veränderung, wie beispielsweise einen Abteilungswechsel, eine Beförderung oder eine längere Abwesenheit plant.

Bei einer bevorstehenden Unternehmensumstrukturierung oder -übernahme oder bei wesentlichen Änderungen im Arbeitsverhältnis, wie etwa der Übertragung neuer, verantwortungsvollerer Aufgaben oder nach einer erfolgreich abgeschlossenen Probezeit, kann ebenfalls ein qualifiziertes Zwischenzeugnis sinnvoll sein. Es dokumentiert die bisherige Tätigkeit und die bis dahin erbrachten Leistungen und das Verhalten in einer Weise, die dem neuen Verantwortungsbereich Rechnung trägt.

Arbeitnehmer, die das Unternehmen verlassen, bevor ein Endzeugnis ausgestellt wird, haben ebenfalls das Recht, ein solches Zwischenzeugnis zu verlangen, das ihnen den Übergang zu einem neuen Arbeitgeber erleichtert.


Kann ein Arbeitnehmer das qualifizierte Arbeitszeugnis selbst schreiben und dem Arbeitgeber vorlegen?

Es ist nicht unüblich, dass Arbeitnehmer ihren eigenen Zeugnisentwurf verfassen und diesen dem Arbeitgeber zur Überprüfung und Unterzeichnung vorlegen. Dies kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn spezifische Projekte oder Fähigkeiten hervorgehoben werden sollen. Ein solcher Entwurf sollte die Schlüsselelemente eines qualifizierten Arbeitszeugnisses enthalten, wie eine Übersicht der Tätigkeiten, Beurteilung der Leistungen sowie des Verhaltens.

Beim Verfassen des Zeugnisses sollten Sie darauf achten, dass die Formulierungen den gängigen Standards für Zeugnissprache entsprechen und dennoch Ihre Leistungen und das Verhalten authentisch darstellen und eine positive und den Tatsachen entsprechende Beschreibung Ihrer beruflichen Leistung liefern, ohne dabei übertrieben oder unaufrichtig zu wirken.

Bevor Sie Ihr Zeugnis erstellen, stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber offen für diese Vorgehensweise ist. Manche Arbeitgeber schätzen die Eigeninitiative und das erleichterte Verfahren, während andere es bevorzugen, das Zeugnis selbst zu formulieren.

Es ist ratsam, den Entwurf von einer dritten Partei, beispielsweise einem Anwalt oder einem professionellen Bewerbungsdienstleister, prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass er den rechtlichen Anforderungen entspricht und keine wichtigen Aspekte fehlen bevor Sie ihm dem Arbeitgeber vorgelegen.


Fazit:

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das qualifizierte Arbeitszeugnis eine wichtige Rolle in der beruflichen Laufbahn eines Arbeitnehmers spielt. Es dokumentiert nicht nur die während des Beschäftigungsverhältnisses ausgeführten Tätigkeiten und die dabei erbrachten Leistungen, sondern gibt auch Aufschluss über das Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber Vorgesetzten und Kollegen.

Die Inhalte des Arbeitszeugnisses müssen wohlwollend, wahrheitsgetreu und frei von negativen Formulierungen sein, um die weiteren Jobchancen des Arbeitnehmers nicht zu beeinträchtigen. Sollten Arbeitnehmer mit dem erhaltenen Zeugnis unzufrieden sein, besteht die Möglichkeit, dieses durch eine Fachfirma anzufechten und eine Neufassung zu verlangen.

Ein Arbeitnehmer kann zudem Einfluss auf die Formulierung seines Arbeitszeugnisses nehmen, indem er einen eigenen Entwurf erstellt oder konkrete Formulierungswünsche äußert. Diese Eigeninitiative kann dazu beitragen, dass das Zeugnis die individuellen Stärken und Leistungen des Arbeitnehmers in einem angemessenen Licht darstellt. Es empfiehlt sich jedoch, solche Entwürfe von einem Fachkundigen prüfen zu lassen, um sicherzugehen, dass sie den formalen Anforderungen entsprechen und keine Missverständnisse enthalten.

In jedem Fall ist das qualifizierte Arbeitszeugnis mehr als nur ein formaler Akt; es ist ein Aushängeschild für die berufliche Kompetenz und Persönlichkeit des Arbeitnehmers und sollte daher mit Sorgfalt und in beidseitigem Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstellt werden.

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FAQ – Professionelles Arbeitszeugnis

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält Informationen über Art und Dauer der Tätigkeit sowie eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers.

Arbeitnehmer können um bestimmte Formulierungen bitten oder bei Unklarheiten um eine Überarbeitung ersuchen.

Ein Arbeitszeugnis kann angefochten werden, wenn es nicht den Tatsachen entspricht oder negativ formuliert ist.

Ja, nach § 109 der Gewerbeordnung (GewO) hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält im Gegensatz zum einfachen Zeugnis detaillierte Angaben über die Tätigkeit, Leistung und das Sozialverhalten des Arbeitnehmers.

Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist nicht üblich, da das Zeugnis in der Regel original unterschrieben sein muss. Es gibt jedoch Fälle, in denen elektronische Formen akzeptiert werden können.

In Absprache mit dem Arbeitgeber, können Sie Ihr Zeugnis selbst schreiben. Achten Sie hierbei darauf, dass das qualifizierte Arbeitszeugnis den gängigen Formulierungen entspricht.