Bewerbungskosten von der Steuer absetzen

Bewerbungskosten Pauschale – Diese Kosten sind steuerlich absetzbar

Bewerbungskosten sind Werbungskosten. Zu diesen zählen alle anfallenden Kosten bzw. Aufwendungen, die dem Erwerb, der Sicherung und der Erhaltung von Einnahmen dienen.

Der Gesetzgeber erkennt einen steuerlich absetzbaren Pauschalbetrag bis zu 1.000, -€ an. Liegen Ihre Bewerbungskosten im Veranlagungsjahr darüber, müssen Sie diese belegen.

Sammeln Sie am besten alle Belege, welche Sie im Nachhinein absetzen können. Oft kommt viel mehr zusammen als im Vorfeld angenommen. So sind Sie im Zweifelsfall auf der sicheren Seite und können die steuerlichen Vorteile für sich nutzen.

Inhaltsverzeichnis

Diese Bewerbungskosten können Sie absetzen

Zu den Bewerbungskosten zählen Ausgaben für einen Bewerbungsservice, die Bewerbungsmaterialien und Arbeitsmittel, die Eigenwerbung zur Selbstdarstellung, die Fahrtkosten und Kilometerpauschale und natürlich die Übernachtungskosten und Verpflegungspauschale.

Hier haben wir die gängigsten Kostenträger für Sie zusammengetragen:

Bewerbungsservice

  • Bewerbung schreiben lassen
  • Arbeitszeugnis schreiben oder überprüfen lassen
  • Bewerbungsdesign oder Bewerbungsvorlage kaufen
  • Optimierung Ihrer Bewerbung
  • Übersetzungsservice für Ihre Bewerbungsunterlagen

Bewerbungsmaterialien und Arbeitsmittel

  • Bewerbungsmappen
  • Briefpapier, Briefumschläge und Briefmarken
  • Klarsichthüllen und Präsentationsmappen
  • Einfache und beglaubigte Kopien
  • Klebestift, Stifte und Füller
  • Drucker, Druckerpatronen und Druckerpapier
  • Schreibtisch, Schreibtischstuhl und andere Büromöbel
  • Der Computer darf anteilig bis zu 50% angesetzt werden, da dieser auch privat genutzt werden kann. Bei einem Gerät über 800, – Euro müssen die Kosten über 3 Jahre verteilt werden.

Eigenwerbung zur Selbstdarstellung

  • Bewerbungsfoto
  • Bücher, Zeitschriften, Magazine und Bewerbungsratgeber
  • Bewerbungssoftware
  • Kostenpflichtige Inserate auf Online- Plattformen
  • Bewerbungsvideo
  • Telefonkosten und Internetzugang nur anteilig
  • Bewerbungswebsite
Im Durchschnitt nehmen sich Personalverantwortliche nur 30 bis 60 Sekunden für die Erstprüfung einer Bewerbung. Großkonzerne setzen sogar fast ganz auf KI-basierte CV-Parser. In beiden Fällen sind eine klare Strukturierung und sofort erkennbare Schlüsselinformationen unerlässlich für Ihren Bewerbungserfolg.
Daniela Gilenko
Inhaberin | zertifizierte Recruiting-Expertin

Fahrtkosten und Kilometerpauschale

  • Auto-, Bahn-, oder Taxifahrt zum Vorstellungsgespräch mit 0,30 EUR/km für den Hin- und Rückweg
  • Motorrad, Mofa, Roller mit 0,20 EUR/km für den Hin- und Rückweg
  • Parkgebühren
  • Stadtpläne
  • Unfallkosten

Verpflegungspauschale und Übernachtungskosten

  • Bei der Verpflegungspauschale gilt der Betrag von:
    • 14 Euro für den An- und Abreisetag,
    • 14 Euro für mehr als 8h und
    • 28 Euro für mehr als 24h
  • Übernachtungskosten für Hotel etc. können ebenfalls abgesetzt werden

Tipps zur Zeitersparnis

Sie können die Bewerbungskosten einfach schätzen. Das heißt, Sie überlegen sich, was eine Bewerbung ungefähr gekostet hat und multiplizieren diesen Wert mit der Anzahl der Bewerbungen, welche Sie verschickt haben.

Ein realistischer Wert für eine per E-Mail verschickte Bewerbung liegt zwischen 2 und 3 Euro. Für eine schriftliche Bewerbung können Sie bis zu 15 Euro ansetzen.

Bedenken Sie jedoch, dass Sie keinerlei Anspruch auf eine Vereinfachung haben. Die Prüfung der Plausibilität obliegt dem jeweiligen Finanzamt. In der Regel jedoch, begrüßen Finanzbeamte eine plausible Vereinfachung, da dies weniger Arbeitsaufwand bedeutet.


Tipps zur Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter

Wenn Sie von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter bei der Jobsuche finanziell unterstützt werden, müssen Sie diese Kostenerstattungen von Ihren berechneten Gesamtkosten abziehen.

Bedenken Sie auch, dass die Fahrtkosten zur Agentur für Arbeit, um Arbeitslosengeld zu beantragen, nicht als Werbungskosten abgesetzt werden dürfen, da das Arbeitslosengeld steuerfrei ist.


Abschließend ist zu sagen

Dass Sie in jedem Fall alle Belege, welche Sie pauschal absetzen möchten, aufbewahren sollten. Auch wenn eine Pauschale dem Sachbearbeiter beim Finanzamt zugutekommt, muss er diese nicht akzeptieren. Sollte es jemals zur Prüfung kommen, sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite und können Ihre Belege und damit die Ihnen entstandenen Kosten vorweisen.

Bedenken Sie dabei, dass je höher Ihre Ausgaben sind, die Wahrscheinlichkeit zur Prüfung durch das Finanzamt steigt. Dabei ist es unerheblich ob Ihre Bewerbungen erfolgreich waren oder nicht.

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