Kündigung Arbeitsverhältnis

Kündigung und gesetzliche Kündigungsfrist: Arbeitsrechtliche Fristen und vertragliche Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Arbeitsvertrag

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung ist im Arbeitsrecht klar geregelt. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, um die Kündigung wirksam und rechtskonform auszusprechen. Ein Beispiel zeigt, wie wichtig die richtige Berechnung der Kündigungsfrist ist: Ein Arbeitnehmer erhält eine Kündigung, doch der Arbeitgeber hat die Kündigungsfrist falsch berechnet. Die Folge? Die Kündigung ist unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht weiter. Dies zeigt, wie bedeutsam es ist, sich mit den verschiedenen Aspekten einer Kündigung vertraut zu machen.

Inhaltsverzeichnis

Kündigungsarten und Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Eine Kündigung kann entweder ordentlich oder außerordentlich ausgesprochen werden. Die ordentliche Kündigung muss unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen, die je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses und den vertraglichen Vereinbarungen variieren kann. Laut § 622 BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit längere Fristen.


Was ist eine Kündigung und wie wirkt sie sich auf das Arbeitsverhältnis aus?

Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis beendet. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist den Arbeitsvertrag kündigen. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss, um wirksam zu sein.


Gesetzliche Kündigungsfrist: Ein Überblick für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die gesetzliche Kündigungsfrist ist im Arbeitsrecht festgelegt und bietet sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber Schutz und Planungssicherheit. Die Fristen variieren je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses. So beträgt die Kündigungsfrist bei einem Arbeitsverhältnis, das zwei Jahre besteht, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats. Nach fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist bereits zwei Monate.


Besondere Fälle: Kündigung in der Probezeit und außerordentliche Kündigungen

Die Probezeit bietet beiden Seiten die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis schneller zu beenden, falls sich herausstellt, dass die Zusammenarbeit nicht wie gewünscht verläuft. Doch auch hier gelten Kündigungsfristen, die in der Regel verkürzt sind.


Kündigungsfrist in der Probezeit: Was gilt für Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag?

Während der Probezeit kann der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen kündigen. Diese Regelung ermöglicht es, das Arbeitsverhältnis schnell zu beenden, falls sich die Erwartungen nicht erfüllen.

Bewerbung schreiben lassen

Experten-Tipp

Im Durchschnitt nehmen sich Personalverantwortliche nur 30 bis 60 Sekunden für die Erstprüfung einer Bewerbung. Großkonzerne setzen sogar fast ganz auf KI-basierte CV-Parser. In beiden Fällen sind eine klare Strukturierung und sofort erkennbare Schlüsselinformationen unerlässlich für Ihren Bewerbungserfolg.
Daniela Gilenko
Inhaberin | zertifizierte Recruiting-Expertin

Außerordentliche Kündigung Arbeitsvertrag: Wann ist sie wirksam?

Eine außerordentliche Kündigung wird in der Regel dann ausgesprochen, wenn ein schwerwiegender Verstoß vorliegt, der eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Dabei muss die Kündigung sofort wirksam werden, ohne dass eine Kündigungsfrist eingehalten wird. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber nachweisen kann, dass ein wichtiger Grund vorliegt.


Fehler bei der Kündigung: Was passiert, wenn die Kündigungsfrist falsch berechnet wird?

Eine der größten Gefahren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht darin, die Kündigungsfrist falsch zu berechnen. Dies kann dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht.


Kündigungsfrist falsch berechnet: Folgen für den Arbeitnehmer

Wird die Kündigungsfrist falsch berechnet, hat dies weitreichende Folgen. Eine zu kurze Frist macht die Kündigung unwirksam, und der Arbeitnehmer hat das Recht, weiterhin beschäftigt zu bleiben. Dies gilt sowohl für ordentliche als auch außerordentliche Kündigungen.


Was tun, wenn die Kündigung nicht wirksam ist?

Ist die Kündigung nicht wirksam, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Arbeitnehmer haben dann die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Es ist entscheidend, dass alle Fristen und formalen Anforderungen eingehalten werden, um die Wirksamkeit der Kündigung zu gewährleisten.


Kündigungsfristen im Arbeitsrecht und vertragliche Regelungen

Neben den gesetzlichen Kündigungsfristen spielen auch vertragliche Vereinbarungen eine wichtige Rolle. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben oft die Möglichkeit, im Arbeitsvertrag längere Kündigungsfristen festzulegen. Solche Regelungen bieten beiden Parteien mehr Sicherheit, müssen aber den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.


Wie unterscheidet sich die gesetzliche von der vertraglichen Kündigungsfrist?

Während die gesetzliche Kündigungsfrist durch das Arbeitsrecht geregelt ist, können im Arbeitsvertrag auch längere Kündigungsfristen vereinbart werden. Diese müssen jedoch stets klar formuliert und mit den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sein, um gültig zu sein.


Wann gilt eine Kündigung als wirksam im Arbeitsrecht?

Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und die entsprechenden Kündigungsfristen eingehalten werden. Dies gilt sowohl für die ordentliche als auch für die außerordentliche Kündigung. Werden diese Fristen nicht korrekt berechnet, kann der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einreichen und damit das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses erreichen.


Fazit

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung ist ein komplexer rechtlicher Prozess, der viele Fallstricke birgt. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen die gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen einhalten, um eine wirksame Kündigung zu gewährleisten. Fehler bei der Berechnung der Fristen oder der Form der Kündigung können dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht. Daher ist es ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Professionelle Bewerbungen für Ihren Karriereerfolg

Lassen Sie sich Ihre Bewerbung von Recruiting-Experten schreiben!​

Maßgeschneiderte Bewerbungen für jede Karrierestufe – erfahrene und zertifizierte Experten an Ihrer Seite – mehr Erfolg durch professionell gestaltete Unterlagen

FAQs zu Arbeitsvertrag kündigen – wann ist die Kündigung wirksam?

Die Kündigung des Arbeitsvertrags muss immer schriftlich erfolgen, damit sie wirksam ist. Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist entscheidend, damit das Arbeitsverhältnis fristgerecht beendet wird.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber variiert je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Nach § 622 BGB verlängert sich die Frist, wenn der Arbeitnehmer mehr als zwei Jahre im Unternehmen tätig ist.

In der Regel gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Eine Kündigung ohne Kündigungsfrist ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, wie es bei der außerordentlichen Kündigung der Fall ist.

Eine Kündigung kann unwirksam sein, wenn sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das gilt insbesondere, wenn die Kündigungsfrist falsch berechnet wurde oder die schriftliche Kündigung dem Arbeitnehmer nicht korrekt zugegangen ist.

Ja, der Arbeitgeber kann während der Probezeit mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen den Arbeitsvertrag kündigen. Diese Frist gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.

Eine falsch berechnete Kündigungsfrist kann die Kündigung unwirksam machen. In solchen Fällen bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, bis eine korrekt berechnete Kündigung ausgesprochen wird.

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung tritt ein, wenn entweder der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigen. Dabei sind die gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen zu beachten.

Gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nicht im Arbeitsvertrag vereinbart, muss sich der Arbeitgeber an die im Arbeitsrecht festgelegten Fristen halten. Diese betragen mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.

Eine außerordentliche Kündigung wird sofort wirksam, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Diese Art der Kündigung wird ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausgesprochen.

Die Kündigung durch den Arbeitnehmer erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen oder im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist. Der Arbeitnehmer gilt als rechtzeitig gekündigt, wenn die Frist beachtet und die schriftliche Kündigung korrekt zugestellt wurde.

§ 623 BGB schreibt vor, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nur schriftlich erfolgen kann. Mündliche oder elektronische Kündigungen sind damit unwirksam.

Bei Unternehmen, die mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, gelten in der Regel längere Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB. Diese verlängerten Fristen richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Bei einer außerordentlichen Kündigung muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds ausgesprochen werden, damit sie wirksam ist.

Ja, in einigen Fällen kann die Kündigungsfrist durch individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag verlängert oder verkürzt werden. Diese Anpassungen dürfen jedoch die gesetzlichen Fristen nicht unterschreiten.

Der Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitnehmer ist entscheidend für den Beginn der Kündigungsfrist. Ohne korrekten Zugang wird die Kündigung unwirksam.

Das Ende der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet. Dies ist entweder der 15. oder das Ende des Kalendermonats, je nach Kündigungsfrist.