Zwischenzeugnis anfordern & beantragen: Anspruch + Vorlage

Zwischenzeugnis anfordern: So beantragen Arbeitnehmer ihr qualifiziertes Zwischenzeugnis richtig

Wer mitten im Arbeitsverhältnis ein Zwischenzeugnis anfordert, sendet ein wichtiges Signal an den Arbeitgeber – und sichert sich eine wertvolle Referenz für zukünftige Bewerbungssituationen. Viele Arbeitnehmer zögern jedoch, ein Zwischenzeugnis zu beantragen, aus Angst vor Irritationen beim Vorgesetzten oder aus Unsicherheit über Formulierungen und Anspruchsgrundlagen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihr qualifiziertes Zwischenzeugnis richtig anfordern, worauf bei Formulierung und Inhalt zu achten ist und wie eine professionelle Vorlage aussieht. Ob Jobwechsel, Elternzeit oder Vorgesetztenwechsel: Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihr Zwischenzeugnis souverän und erfolgreich zu beantragen – praxisnah, rechtssicher und auf Augenhöhe.

Inhaltsverzeichnis

Warum ist es wichtig, ein Zwischenzeugnis anzufordern?

Ein Zwischenzeugnis anfordern ist mehr als reine Formsache. Für Arbeitnehmer bietet es die Möglichkeit, die bisherigen Leistungen und Erfolge offiziell vom Arbeitgeber dokumentieren zu lassen – ein essenzieller Baustein für jede Bewerbung und eine hilfreiche Grundlage für die eigene Karriereplanung. Die beurteilte Arbeitsleistung und das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden werden schriftlich bestätigt, was bei einer Bewerbung für neue Positionen oder bei Veränderungen im Unternehmen von unschätzbarem Wert ist. Besonders bei Vorgesetztenwechseln, anstehenden Veränderungen im Unternehmen oder längerer Abwesenheit, etwa durch Elternzeit oder Sabbatical, ist es ratsam, rechtzeitig ein Zwischenzeugnis zu beantragen. Es sichert die Anerkennung der bisherigen Leistungen und schützt vor späteren Unklarheiten.

Wer hat Anspruch auf ein Zwischenzeugnis und wann besteht dieser?

Die Frage nach dem Anspruch auf ein Zwischenzeugnis beschäftigt viele Arbeitnehmer. Grundsätzlich gibt es in Deutschland keinen ausdrücklichen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Dennoch ergibt sich ein berechtigtes Interesse für Arbeitnehmer immer dann, wenn ein triftiger Grund vorliegt, beispielsweise ein Wechsel des Vorgesetzten, Veränderungen im Unternehmen, Elternzeit oder Stellenabbau. Der Arbeitgeber sollte das Zwischenzeugnis in diesen Fällen wohlwollend ausstellen. Auch Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen können einen Anspruch auf das Zwischenzeugnis regeln. Sollte kein gesetzlicher Anspruch bestehen, empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen und die Bitte um ein Zwischenzeugnis sachlich zu begründen. Im Zweifel kann der Betriebsrat unterstützend tätig werden.

Welche Gründe gibt es für das Anfordern eines Zwischenzeugnisses?

Ein Zwischenzeugnis zu beantragen, ist immer dann sinnvoll, wenn ein Grund für ein Zwischenzeugnis vorliegt. Typische Gründe sind:

  • Vorgesetztenwechsel: Die bisherige Beurteilung durch den bisherigen Vorgesetzten bleibt erhalten.

  • Elternzeit oder Sabbatical: Vor längerer Abwesenheit bietet das Zeugnis eine aktuelle Leistungsbeurteilung.

  • Bewerbung: Zur aktiven Bewerbung in oder außerhalb des Unternehmens ist das Zwischenzeugnis eine zentrale Unterlage.

  • Stellenabbau, Umstrukturierungen, Veränderungen im Unternehmen: Ein Zwischenzeugnis schützt die bisherigen Leistungen vor Abwertung durch spätere Umstände.

  • Persönliche Weiterentwicklung: Die Beurteilung der bisherigen Leistungen dient als Basis für Gespräche zur Karriereplanung oder Gehaltsverhandlungen.

Wie beantragen Arbeitnehmer ein Zeugnis richtig?

Um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis anfordern zu können, ist eine klare und respektvolle Kommunikation entscheidend. Die Anfrage sollte immer schriftlich erfolgen, am besten per formloser E-Mail oder auf Papier, wobei „per E-Mail ist nicht zulässig“ auf formale Zeugnisse nicht zutrifft – die schriftliche Form ist jedoch gängige Praxis. Wichtig ist, den Wunsch nach einem Zwischenzeugnis sachlich zu begründen und den richtigen Ton zu wählen. Folgende Aspekte sollten enthalten sein:

  • Klare Formulierung des Anliegens (z. B. „Hiermit möchte ich höflich um die Ausstellung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses bitten.“)

  • Angabe des Grunds für die Anforderung (z. B. Vorgesetztenwechsel, Elternzeit, bevorstehender Stellenabbau)

  • Fristsetzung, falls erforderlich (z. B. „Ich bitte um Ausstellung des Zwischenzeugnisses innerhalb der nächsten zwei Wochen.“)

  • Dank und Wertschätzung gegenüber dem Arbeitgeber und Vorgesetzten

Welche Formulierungen eignen sich für die Bitte um ein Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis?

Die Formulierung der Anfrage ist entscheidend für eine erfolgreiche und reibungslose Ausstellung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses. Hier einige bewährte Beispiele:

  • Formlose E-Mail:
    „Sehr geehrter Herr [Name],
    im Zuge meines bevorstehenden Wechsels in der Abteilungsleitung bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses. Für die bisherige Zusammenarbeit bedanke ich mich herzlich und freue mich auf eine weiterhin erfolgreiche Kooperation. Freundliche Grüße, [Ihr Name]“

  • Schriftliche Anfrage:
    „Hiermit möchte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses bitten. Als Grund für die Anforderung nenne ich den anstehenden Wechsel meines Vorgesetzten. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Rückmeldung.“

Mit einer passenden Vorlage und der richtigen Formulierung erhöhen Arbeitnehmer ihre Chancen, ein gutes Zwischenzeugnis zu erhalten.

Was unterscheidet das Zwischenzeugnis vom Arbeitszeugnis?

Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis unterscheiden sich vor allem hinsichtlich des Zeitpunkts der Ausstellung und des Verwendungszwecks. Das Zwischenzeugnis wird mitten im bestehenden Arbeitsverhältnis ausgestellt und spiegelt die bisherigen Leistungen bis zum Zeitpunkt der Ausstellung wider. Ein Arbeitszeugnis erhalten Arbeitnehmer in der Regel erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Beide Zeugnisse müssen wahrheitsgemäß, wohlwollend und inhaltlich korrekt formuliert sein. Das Zwischenzeugnis bietet eine Momentaufnahme der bisherigen Tätigkeit, das Arbeitszeugnis hingegen eine abschließende Beurteilung des gesamten Arbeitsverhältnisses.

Ihr Vorgesetzter hat wenig Zeit und schätzt daher Ihre Mitarbeit. Setzen Sie dies zu Ihrem Vorteil ein, indem Sie ihn mit einem fertigen Zeugnis unterstützen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass er dieses problemlos an die Personalabteilung weiterreicht und Sie dadurch das Arbeits- oder Zwischenzeugnis Ihrer Wahl erhalten.
Daniela Gilenko
Inhaberin | zertifizierte Recruiting-Expertin

Welche Arten von Zwischenzeugnissen gibt es?

Grundsätzlich wird zwischen dem einfachen Zwischenzeugnis und dem qualifizierten Zwischenzeugnis unterschieden:

  • Einfaches Zwischenzeugnis: Enthält Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit, ohne Bewertung der Leistung und des Verhaltens.

  • Qualifiziertes Zwischenzeugnis: Beinhaltet zusätzlich eine Beurteilung der Arbeitsleistung, des Sozialverhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden sowie gegebenenfalls besondere Erfolge und Projekte. Für eine Bewerbung ist das qualifizierte Zwischenzeugnis meist unerlässlich.

Wie sieht der Aufbau und Inhalt eines qualifizierten Zwischenzeugnisses aus?

Der Aufbau und Inhalt eines qualifizierten Zwischenzeugnisses orientieren sich an festen Strukturen, die auch beim Arbeitszeugnis gelten:

  • Briefkopf des Unternehmens

  • Überschrift: Zwischenzeugnis

  • Einleitungssatz mit Angaben zum Arbeitnehmer (Name, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Position)

  • Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten

  • Beurteilung der bisherigen Leistungen und Erfolge (Leistungsbeurteilung)

  • Einschätzung des Sozialverhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden

  • Abschlusssatz mit Dank und guten Wünschen

  • Unterschrift des Vorgesetzten oder Arbeitgebers

Ein gutes Zwischenzeugnis enthält eine wohlwollende, aber ehrliche Beurteilung und ist stets individuell auf die bisherige Tätigkeit zugeschnitten.

Was tun, wenn der Arbeitgeber kein Zwischenzeugnis ausstellen möchte?

Nicht jeder Arbeitgeber ist sofort bereit, ein Zwischenzeugnis auszustellen. Arbeitnehmer sollten in diesem Fall höflich, aber bestimmt auf das berechtigte Interesse und die Vorteile für beide Seiten hinweisen. Argumente wie der Schutz der bisherigen Leistungen bei Vorgesetztenwechsel oder die Vorbereitung auf Elternzeit sind überzeugend. Sollte der Arbeitgeber weiterhin kein Zwischenzeugnis ausstellen, kann der Betriebsrat eingeschaltet oder im Extremfall rechtlicher Rat eingeholt werden. Wichtig ist, ruhig zu bleiben und konstruktiv zu argumentieren.

Gibt es Alternativen zum Zwischenzeugnis?

Als Alternativen zum Zwischenzeugnis bieten sich zum Beispiel Referenzschreiben, Leistungsbeurteilungen oder Feedbackgespräche an. Diese können hilfreich sein, falls kein Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber ausgestellt wird oder besondere Gründe dagegen sprechen. Dennoch ersetzt keine dieser Alternativen die rechtliche und inhaltliche Bedeutung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses, insbesondere bei einer Bewerbung oder im Rahmen von Veränderungsprozessen im Unternehmen.

Tipps zur Auswahl und Nutzung einer passenden Vorlage

Die Wahl der richtigen Vorlage ist entscheidend für ein professionelles Ergebnis. Ein Muster und Vorlagen für das qualifizierte Zwischenzeugnis sollte alle wichtigen Elemente enthalten und den formalen Anforderungen entsprechen. Für Führungskräfte empfiehlt sich eine individuelle Anpassung, um die eigenen Stärken, Projekte und Erfolge optimal herauszustellen. Eine passende Vorlage kann die Kommunikation mit dem Arbeitgeber erleichtern und als Orientierung für die eigene Bitte um ein Zwischenzeugnis dienen.

Häufige Fehler beim Zwischenzeugnis beantragen vermeiden

Viele Arbeitnehmer machen beim Beantragen typische Fehler: Sie formulieren die Anfrage zu fordernd, begründen den Wunsch nicht nachvollziehbar oder vernachlässigen den richtigen Zeitpunkt. Wichtig ist, sachlich und freundlich zu bleiben, einen triftigen Grund zu nennen und die Besonderheiten des eigenen Arbeitsverhältnisses zu berücksichtigen. Ein Zwischenzeugnis sollte immer dann beantragt werden, wenn Veränderungen im Unternehmen anstehen, ein Vorgesetztenwechsel erfolgt oder eine längere Abwesenheit bevorsteht.

Fazit: Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • Ein Zwischenzeugnis anfordern sichert die bisherige Leistungsbeurteilung im Unternehmen ab.

  • Arbeitnehmer haben in vielen Situationen ein berechtigtes Interesse, ein Zwischenzeugnis zu beantragen.

  • Die richtige Formulierung, ein triftiger Grund und eine passende Vorlage sind entscheidend für die erfolgreiche Ausstellung.

  • Zwischenzeugnisse und Arbeitszeugnisse unterscheiden sich hinsichtlich Zeitpunkt, Anlass und Inhalt.

  • Bei Ablehnung des Arbeitgebers ruhig und sachlich bleiben, ggf. Betriebsrat oder rechtlichen Beistand einschalten.

  • Alternativen zum Zwischenzeugnis sind nur eingeschränkt sinnvoll.

  • Muster und Vorlagen erleichtern die Anfrage und sichern die formale Qualität.

Exklusive Experten-Tipps

  • Beantragen Sie ein Zwischenzeugnis immer dann, wenn ein Vorgesetztenwechsel oder größere Umstrukturierungen anstehen – Sie sichern sich eine faire Bewertung Ihrer bisherigen Leistungen.

  • Formulieren Sie die Bitte um ein Zwischenzeugnis stets freundlich, sachlich und mit kurzer Begründung.

  • Nutzen Sie qualifizierte Vorlagen und passen Sie diese individuell an, um einen professionellen Eindruck zu hinterlassen.

  • Prüfen Sie jedes Zwischenzeugnis genau auf die Formulierungen im Zeugnis – diese können versteckte Hinweise enthalten.

  • Lassen Sie Ihr Zwischenzeugnis von erfahrenen Fachleuten prüfen, bevor Sie es für eine Bewerbung verwenden.

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