Das qualifizierte Zwischenzeugnis: Was ist das eigentlich?
Arbeitszeugnisse spielen in den heutigen Zeit eine immer wichtigere Rolle. Neben einer professionellen Bewerbung können Sie im Bewerbungsprozess den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg machen.
Das Arbeitszeugnis am Ende einer Beschäftigung ist mittlerweile vielen Arbeitnehmern ein Begriff, während das Zwischenzeugnis in seiner Wichtigkeit immer noch deutlich unterschätzt wird. Allerdings spielt dieses Dokument oft eine entscheidende Rolle in der beruflichen Laufbahn erfolgreicher Bewerber.
Doch was verbirgt sich genau hinter diesem Begriff? Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis ist ein Dokument, das eine Bewertung der Leistungen, des Verhaltens und der Kompetenzen eines Mitarbeiters zu einem bestimmten Zeitpunkt während des Arbeitsverhältnisses darstellt. Es geht über die reine Bestätigung der Tätigkeit hinaus und gibt detailliert Auskunft über die Fähigkeiten und das Engagement sowie die Arbeitsleistung des Mitarbeiters.
In bestimmten Situationen, wie etwa bei einem bevorstehenden Wechsel des Arbeitsplatzes, bei internen Veränderungen oder auf Wunsch des Mitarbeiters, wird dieses Zeugnis erstellt und kann somit als wertvolles Instrument für die weitere berufliche Entwicklung dienen – vor allem wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen möchte. Doch wie setzt sich ein solches Zeugnis zusammen und welche Besonderheiten sind zu beachten? Diesen Fragen gehen wir im Folgenden auf den Grund.
Inhaltsverzeichnis
Warum sollten Arbeitnehmer überhaupt ein Zwischenzeugnis anfordern?
Ein Zwischenzeugnis kann für Arbeitnehmer zahlreiche positive Möglichkeiten für ihre Karriere eröffnen und sollte daher als wichtiger Bestandteil der beruflichen Entwicklung betrachtet werden. Es dient nicht nur als Beleg der bisherigen Leistungen und Kompetenzen innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, sondern kann auch eine entscheidende Rolle bei der Planung und Realisierung zukünftiger Karriereschritte spielen.
1. Aktualität und Relevanz: Ein regelmäßig angefordertes Zwischenzeugnis stellt sicher, dass die Dokumentation der beruflichen Leistungen stets aktuell ist. Dies ist besonders wichtig für Arbeitnehmer, die sich neuen Herausforderungen stellen möchten, sei es innerhalb des aktuellen Unternehmens oder bei einer Bewerbung bei anderen Arbeitgebern. Ein frisches Zwischenzeugnis kann den neuesten Stand der Fähigkeiten und Erfolge widerspiegeln, was in einem dynamischen Arbeitsmarkt unerlässlich ist.
2. Dokumentation von Veränderungen und Wachstum: Karrierewege sind oft von Veränderungen geprägt, sei es durch Beförderungen, den Erwerb neuer Fähigkeiten oder die Übernahme neuer Verantwortlichkeiten. Durch regelmäßig angeforderte Zwischenzeugnisse können diese Entwicklungen dokumentiert und bei Bedarf gegenüber Dritten glaubhaft gemacht werden.
3. Vorbereitung auf Karrierechancen: In Zeiten, in denen sich unerwartete Karrierechancen ergeben, ist es von Vorteil, aktuelle und aussagekräftige Zwischenzeugnisse zur Hand zu haben. Dies ermöglicht eine schnelle und effektive Bewerbung, ohne auf die zeitaufwendige Ausstellung neuer Dokumente warten zu müssen.
4. Bindungswirkung: Die Bindungswirkung zwischen Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis kann für Arbeitnehmer einen erheblichen Vorteil darstellen. Ein positives Zwischenzeugnis legt die Messlatte für das abschließende Arbeitszeugnis fest und kann somit als eine Art „Versicherung“ für eine wohlwollende Beurteilung am Ende des Arbeitsverhältnisses dienen. Dies erhöht die Sicherheit für den Arbeitnehmer, da es für den Arbeitgeber schwieriger wird, von einer bereits attestierten positiven Leistungsbewertung abzuweichen – vor allem wenn nur wenige Monate zwischen dem Zwischenzeugnis und dem abschließenden Endzeugnis liegen.
5. Signal an den Arbeitgeber: Die Anforderung eines Zwischenzeugnisses kann auch als Signal an den aktuellen Arbeitgeber verstanden werden, dass der Arbeitnehmer Wert auf seine berufliche Entwicklung legt und eine transparente Bewertung seiner Leistungen wünscht. Dies kann die Grundlage für ein konstruktives Gespräch über Karriereperspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Unternehmens sein.
Die regelmäßige Anforderung eines Zwischenzeugnisses ist somit nicht nur ein strategischer Schritt zur Absicherung und Dokumentation der eigenen beruflichen Leistungen, sondern auch eine Investition in die zukünftige Karriereentwicklung. Durch ein professionell erstelltes Zwischenzeugnis, das Ihre Leistungen und Kompetenzen klar und positiv herausstellt, positionieren Sie sich optimal für den nächsten Schritt auf Ihrer Karriereleiter.
Unterschiede Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis
Wie unterscheiden sich das Zwischenzeugnis vom qualifizierten Arbeitszeugnis?
Der größte Unterschied zwischen einem Zwischenzeugnis und einem Arbeitszeugnis liegt einmal im Zeitpunkt der Ausstellung und auch im gesetzlichen Anspruch. Während das Arbeitszeugnis üblicherweise am Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, dient das Zwischenzeugnis als eine Art Zwischenbilanz innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Beide Dokumente sind jedoch von großer Bedeutung für die Darstellung und Beurteilung Ihrer beruflichen Leistungen und Kompetenzen
Während jeder Arbeitnehmer laut §109 Gewerbeordnung (bzw. §630 BGB) nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis hat, fällt der gesetzliche Anspruch auf ein Zwischenzeugnis nicht unter diesen Paragraphen. Die Ausnahme hiervon sind Auszubildende. Diese haben gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) das Recht auf mindestens ein Zwischenzeugnis zur Mitte der Ausbildungszeit, welches den bisherigen Ausbildungsverlauf, die erworbenen Fähigkeiten und das Verhalten des Auszubildenden bewerten soll.
Generell ist zur Unterscheidung hinsichtlich Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis noch anzumerken, dass beim Inhalt darauf geachtet werden muss, das die Formulierungen des Arbeitszeugnisses immer in der Vergangenheit gehalten werden, während die Beurteilung im Zwischenzeugnis in der Gegenwart formuliert wird. Auch die Schlussformel unterscheidet sich voneinander.
Ansonsten sind sich Inhalt und Aufbau jedoch recht ähnlich. Die genaue Ausgestaltung findest du ebenfalls in diesem Blogbeitrag weiter unten.
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Anspruch auf ein Zwischenzeugnis und berechtigtes Interesse
Wie bereits aufgeführt, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.
Trotzdem haben haben Sie als Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses. Dieser Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis ergibt sich insbesondere dann, wenn sich im Rahmen Ihres Beschäftigungsverhältnisses wesentliche Veränderungen ergeben, wie beispielsweise ein Wechsel der Position, eine bevorstehende Elternzeit oder die Übernahme neuer Aufgabenbereiche und sie dadurch ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ den Grund für ein Zwischenzeugnis untermauert. Auch im Falle einer absehbaren Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch beispielsweise eine Fusion oder die Schließung einer Niederlassung können Sie Ihren Vorgesetzten oft problemlos nach einem Zwischenzeugnis fragen. Die Kündigung oder Beförderung des Vorgesetzten ist ebenfalls ein triftiger Grund, denn der neue Vorgesetzte wird die eigenen Kompetenzen natürlich erst nach einiger Zeit beurteilen können.
Die Beantragung eines Zwischenzeugnisses erfolgt in der Regel schriftlich, wobei die Formulierung Ihres Antrags klar und präzise sein sollte, um Missverständnisse zu vermeiden und Ihren Wunsch nach einem Zwischenzeugnis gegenüber Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrem Vorgesetzten nachvollziehbar darzustellen.
Ein berechtigtes Interesse, das den Anspruch auf die Ausstellung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses rechtfertigt, kann auch dann vorliegen, wenn Sie beabsichtigen, sich bei anderen Unternehmen oder auch intern auf eine neue Position zu bewerben und dafür aktuelle Beurteilungen Ihrer Arbeitsleistung und Ihres Sozialverhaltens benötigen. Allerdings ist dieser Grund für die Ausstellung des Zeugnisses mit Vorsicht zu genießen, da solche Anfragen nach einem Zwischenzeugnis teilweise zu einer Verschlechterung des Arbeitsklimas und der Beziehung zwischen Mitarbeiter und Vorgesetztem führen können.
Daher: Sollten Sie ein Zwischenzeugnis bei Ihrem Vorgesetzten beantragen, wäre es besser einen der anderen oben genannten Gründe zu wählen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie als Arbeitnehmer das Recht haben, ein Zwischenzeugnis zu beantragen, wenn triftige Gründe vorliegen. Die korrekte Formulierung und Begründung Ihres Antrags sowie das Verständnis für den Aufbau und Inhalt des Zeugnisses sind entscheidend, um ein aussagekräftiges Zwischenzeugnis zu erhalten, das Ihre beruflichen Leistungen und Fähigkeiten angemessen dokumentiert.
Zwischenzeugnis beantragen bzw. richtig anfordern
Doch wie können Sie ein Zwischenzeugnis nun richtig anfordern?
Die Beantragung und Formulierung eines Zwischenzeugnisses erfordert eine gewisse Sorgfalt, um sicherzustellen, dass das Dokument Ihren beruflichen Werdegang adäquat widerspiegelt. Es ist ratsam, sich mit den gängigen Formulierungen im Zwischenzeugnis vertraut zu machen und gegebenenfalls auf Muster und Vorlagen zurückzugreifen, die Ihnen helfen können, Ihren Antrag professionell zu gestalten.
Hierzu finden Sie auf unserem Blog auch noch einen weiteren Artikel mit dem Titel „Zwischenzeugnis beantragen“, in welchem wir näher auf dieses Thema eingehen.
Aufbau und Inhalt: Einfaches vs. qualifiziertes Zwischenzeugnis
Es ist wichtig zu beachten, dass es Unterschiede zwischen einem qualifizierten und einem einfachen Zwischenzeugnis gibt.
Ein einfaches Zwischenzeugnis ist lediglich eine kurze Bescheinigung über Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeit. Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis enthält neben der Art und Dauer der Tätigkeit und der Aufgabenbeschreibung die folgenden Bestandteile:
- Fachwissen & Weiterbildung
- Arbeitsbefähigung
- Arbeitsmotivation
- Arbeitsweise
- Arbeitserfolg
- (eventuell besondere Erfolge)
- (eventuell Führungsverhalten)
- Zusammenfassende Leistungsbeurteilung
- Internes und externes Sozialverhalten (Kollegen und Kunden)
- Schlussformulierungen wie eventuell Grund für die Ausstellung des Zwischenzeugnisses
Zwischenzeugnis Formulierungen
Wir haben hier die häufigsten Formulierungen und die Reihenfolge eines Zeugnisses für Sie zusammengestellt:
Fachkenntnis
Note 1: „Herr Müller stellt seine umfassenden, fundierten und vielseitigen Fachkenntnisse jederzeit sehr erfolgreich unter Beweis.“
Note 2: „Herr Müller stellt seine sehr guten Fachkenntnisse jederzeit erfolgreich unter Beweis.“
Weiterbildung
Note 1: „Frau Müller bildet sich kontinuierlich in Eigenregie durch die Teilnahme an externen Workshops mit exzellenten Ergebnissen weiter.“
Note 2: “ Frau Müller bildet sich regelmäßig eigeninitiativ mit vortrefflichen Ergebnissen weiter.“
Arbeitsbefähigung
Note 1: „Herr Müller verfügt über eine ausgezeichnete Auffassungsgabe sowie ein hervorragendes Urteilsvermögen.“
Note 2: “ Herr Müller zeichnet sich durch eine vorbildliche Auffassungsgabe aus.“
Arbeitsweise
Note 1: „Frau Müller zeichnet sich stets durch eine selbständige, sehr akkurate und zügige Arbeitsweise und durch eine hohe Effizienz aus.“
Note 2: „Frau Müller Zudem zeichnet sich durch ihre immer umsichtige und konzentrierte Arbeitsweise aus.“
Arbeitsmotivation
Note 1: „Darüber hinaus ist ihr Arbeitsmotivation jederzeit hervorragend.“
Note 2: „Darüber hinaus ist ihre Arbeitsmotivation vorbildlich.“
Arbeitserfolg
Note 1: „Herr Müller erbringt kontinuierlich und ausnahmslos Arbeit von sehr hoher Qualität.“
Note 2: „Herr Müller leistet auch unter Termindruck und bei schwierigen Bedingungen jederzeit eine gute Arbeit.“
Zusammenfassende Leistungsbeurteilung
Note 1: „Frau Müller erfüllt das in ihn gesetzte Vertrauen stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“
Note 2: „Frau Müllers Leistungen sind durchweg zu unserer vollen Zufriedenheit.
Internes Sozialverhalten
Note 1: „Seine Verhaltensweise gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist jederzeit vorbildlich..“
Note 2: „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist vorbildlich.“
Externes Sozialverhalten
Note 1: „Auch unsere Kunden und Geschäftspartner schätzen ihre kompetente, freundliche und hilfsbereite Art stets sehr.“
Note 2: „Auch unsere Kunden und Geschäftspartner schätzen ihre kompetente, freundliche und hilfsbereite Art sehr.“
Zeugnisgrund
„Herr Müller erbat von uns die Erstellung dieses Zwischenzeugnisses, da er sich in absehbarer Zeit beruflich verändern möchte. Diesem Wunsch sind wir gerne nachgekommen.“
Zwischenzeugnisse enthalten neben diesen Aspekten zudem oftmals noch eine Dankesformel, auf welche es allerdings ebenfalls keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Falls Sie im Zeugnis trotzdem enthalten ist, könnte sie wie folgt formuliert werden:
Dankesformel / Schlussformel im Zwischenzeugnis
Note 1: „Wir hoffen und wünschen, dass Frau Müller unser Unternehmen auch in Zukunft bereichern wird und danken ihr für seine stets vorbildliche Leistung.“
Note 2: „Wir danken Frau Müller für seine stets guten Leistungen und freuen uns auf eine weiterhin so produktive Zusammenarbeit.“
Kostenlose Zwischenzeugnis Vorlage
Es gibt im Internet zahlreiche Mustervorlagen für Zwischenzeugnisse, die als Orientierung dienen können. Bei der Verwendung von Mustervorlagen ist es jedoch wichtig, individuelle Anpassungen vorzunehmen, um den spezifischen Anforderungen und der eigenen Situation gerecht zu werden. Sie finden hier in unserem Blog ein Muster für ein Zwischenzeugnis im Blogbeitrag „Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Muster, Vorlagen, Formulierungen„.
Fazit: Vorteil eines Zwischenzeugnisses nochmals zusammengefasst
Ein Zwischenzeugnis spielt eine wichtige Rolle in der beruflichen Laufbahn eines jeden Arbeitnehmers. Es dient als schriftliche Beurteilung der bisher erbrachten Arbeitsleistung und wird während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Es ist ein qualifiziertes Zeugnis, das Anhaltspunkte für die zukünftige berufliche Entwicklung liefert und in verschiedenen Situationen unverzichtbar sein kann.
Daher ist es sinnvoll, immer dann, wenn gute Gründe für eine Beantragung sprechen, sich auch ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen – also beim Wechsel des Vorgesetzten, bei der Änderung des Aufgabenbereichs oder bei der Umfirmierung des Unternehmens.
Falls wir Sie bei der Erstellung oder Prüfung eines Zwischenzeugnisses unterstützen können, sprechen Sie uns gerne an.
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