Ein Arbeitszeugnis begleitet jede berufliche Laufbahn – als Türöffner oder Stolperfalle. Wer ein Arbeitszeugnis schreiben oder ein Arbeitszeugnis schreiben lassen möchte, steht vor der Herausforderung: Die richtige Formulierung entscheidet, ob das Zeugnis zum Karriereturbo wird oder Chancen verbaut. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Führungskräfte achten sollten, wie Formulierungen im Arbeitszeugnis gelesen und eingesetzt werden und wann sich die professionelle Unterstützung durch erfahrene Experten lohnt. Dieser Ratgeber vermittelt Ihnen praxisnahes Wissen, das direkt im Arbeitsalltag nutzbar ist und stellt sicher, dass Sie mit Ihrem Zeugnis überzeugen.
Inhaltsverzeichnis
Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Nach § 109 der Gewerbeordnung (GewO) hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das gilt unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis durch Kündigung seitens des Arbeitgebers oder durch eigene Entscheidung endet. Sobald das Arbeitsverhältnis beendet ist oder auf Wunsch auch währenddessen (z.B. bei einem Vorgesetztenwechsel), besteht das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis oder ein einfaches Arbeitszeugnis.
Das Zeugnis dient nicht nur dem Arbeitnehmer, sondern auch zukünftigen Arbeitgebern als Beurteilungsgrundlage für Qualifikation und Sozialverhalten. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist im BGB (§ 630 BGB) und in der Gewerbeordnung (§ 109 GewO) geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, das Zeugnis wohlwollend, wahr und vollständig zu verfassen. Auch Führungskräfte haben ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis, sobald das Arbeitsverhältnis endet oder sie innerhalb des Unternehmens tätig sind.
Die Ausstellung des Zeugnisses erfolgt in der Regel schriftlich und mit Unterschrift eines Vorgesetzten. Ein Zeugnis in elektronischer Form ist laut § 109 GewO nicht zulässig. Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass das Arbeitszeugnis ausdrücklich alle erbrachten Leistungen und die Dauer der Beschäftigung dokumentiert.
Wie läuft die Erstellung eines Arbeitszeugnisses ab?
Die Erstellung eines Arbeitszeugnisses ist mehr als reine Formsache. Arbeitgeber, häufig die Personalabteilung oder direkte Vorgesetzte, erstellen auf Basis des Arbeitsverhältnisses und der erbrachten Leistungen den Entwurf. Die Erstellung erfolgt oft nach festgelegten Textbausteinen und Musterformulierungen, die sich in der Praxis bewährt haben.
Bei der Erstellung ist auf eine exakte Beschreibung der Tätigkeit, Arbeitsweise und Sozialverhaltens gegenüber Vorgesetzten und Kollegen zu achten. Für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis werden zudem Fachwissen, Arbeitsbereitschaft und Arbeitsbefähigung beurteilt. Arbeitgeber sind verpflichtet, wohlwollend zu formulieren, dennoch muss das Zeugnis wahrheitsgemäß sein.
Viele Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber greifen auf die Unterstützung erfahrener Experten zurück, um die Erstellung von Arbeitszeugnissen professionell und rechtssicher zu gestalten. Insbesondere wenn Unsicherheiten bei der Formulierung bestehen oder das Arbeitszeugnis einen besonderen Stellenwert für die Karriere besitzt, ist dies ratsam.
Welche Frist gilt für die Ausstellung des Zeugnisses?
Die Frist für die Ausstellung des Zeugnisses ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, aber in der Praxis gilt: Der Arbeitgeber sollte das Arbeitszeugnis zeitnah nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellen. Laut § 109 GewO muss die Ausstellung des Zeugnisses auf Verlangen des Arbeitnehmers erfolgen. Üblicherweise sollte das Zeugnis spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist oder kurz danach vorliegen.
Arbeitnehmer haben das Recht, das Zeugnis nach Ende des Arbeitsverhältnisses einzufordern. Versäumt der Arbeitgeber die rechtzeitige Ausstellung, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Insbesondere bei befristeten Arbeitsverhältnissen oder nach einer Kündigung ist es empfehlenswert, frühzeitig auf die Ausstellung des Zeugnisses zu drängen.
Die Frist für die Ausstellung kann sich aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen ergeben. In jedem Fall sollte die Erteilung des Zeugnisses nicht unnötig verzögert werden, da ein aktuelles und qualifiziertes Arbeitszeugnis bei der nächsten Bewerbung oft entscheidend ist.
Wie ist der Aufbau und Inhalt des Arbeitszeugnisses gestaltet?
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht aus mehreren Abschnitten, die klar gegliedert sind:
Unternehmensbeschreibung: Kurzvorstellung des Unternehmens mit Sitz und Branche.
Beschreibung der Tätigkeit: Art und Dauer der Beschäftigung, detaillierte Auflistung der Aufgaben.
Leistungsbeurteilung: Beurteilung von Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung und Engagement.
Sozialverhalten: Einschätzung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden.
Schlussformel: Wohlwollende Wünsche für die Zukunft und ggf. Begründung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Unterschrift: Von einer berechtigten Person, in der Regel ein Vorgesetzter oder die Personalabteilung.
Wichtig: Das Arbeitszeugnis enthält neben der reinen Tätigkeitsbeschreibung auch eine Bewertung der erbrachten Leistungen und des Sozialverhaltens. Die Formulierungen müssen wohlwollend, aber wahrheitsgetreu sein. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis darf keine Codes oder Andeutungen enthalten, die dem Arbeitnehmer schaden könnten.
Experten-Tipp
Was unterscheidet das qualifizierte Arbeitszeugnis vom einfachen Arbeitszeugnis?
Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält neben der reinen Beschreibung der Tätigkeit auch eine Beurteilung von Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers. Im Unterschied dazu beschränkt sich das einfache Arbeitszeugnis auf die Art und Dauer der Beschäftigung. Es fehlen dabei Bewertungen zu Arbeitsweise, Fachwissen oder dem Verhalten gegenüber Vorgesetzten.
Für die meisten Bewerbungen wird heute ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangt, da nur so die vollständige Beurteilung der Arbeitsbefähigung und des Sozialverhaltens möglich ist. Das qualifizierte Arbeitszeugnis liefert den zukünftigen Arbeitgebern wichtige Informationen über die Qualifikation und den Wert des Mitarbeiters.
Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass sie explizit ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern, da Arbeitgeber in der Regel zunächst nur ein einfaches Zeugnis ausstellen. Der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht jedoch laut § 109 GewO und sollte, wenn nötig, eingefordert werden.
Welche Formulierungen gehören in ein professionelles Arbeitszeugnis?
Die richtige Formulierung ist das Herzstück jedes Zeugnisses. Die Zeugnissprache ist geprägt von wohlwollenden, aber präzisen Ausdrücken, die von Experten entwickelt wurden, um die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers korrekt zu bewerten. Die Formulierungen im Arbeitszeugnis lassen sich oft in „Schulnoten“ übersetzen – so gibt es für Arbeitgeber eine Möglichkeit, Bewertungen versteckt zu codieren (Zeugniscode).
Typische Formulierungen im Arbeitszeugnis sind zum Beispiel:
„Er erfüllte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“
„Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.“
„Sie zeigte eine sehr hohe Eigeninitiative und überzeugte durch ihr umfassendes Fachwissen.“
Wichtig: Das Zeugnis darf keine Formulierungen enthalten, die wie ein Geheimcode wirken und die Chancen des Arbeitnehmers mindern könnten. Arbeitgeber sollten sich an bewährte Textbausteine halten oder erfahrene Experten hinzuziehen, um rechtssichere Formulierungen zu gewährleisten. Arbeitnehmer, die ihr Arbeitszeugnis schreiben lassen, profitieren von professionellen, wohlwollend formulierten Zeugnissen, die Karrierechancen erhöhen.
Was müssen Arbeitnehmer beim Arbeitszeugnis beachten?
Arbeitnehmer sollten ihr Recht auf ein Arbeitszeugnis kennen und gegebenenfalls aktiv einfordern. Es empfiehlt sich, frühzeitig auf die Erstellung hinzuweisen – am besten kurz vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei einem Wechsel der Position innerhalb des Unternehmens.
Nach Erhalt des Zeugnisses ist eine sorgfältige Prüfung unerlässlich: Stimmen die Angaben zur Beschäftigungsdauer und den Aufgaben? Sind die Formulierungen wohlwollend und entsprechen der Wahrheit? Enthält das Zeugnis Aussagen zur Leistungsbeurteilung, zum Sozialverhalten und zur Arbeitsbereitschaft?
Falls Unklarheiten bestehen, ist der Gang zu einem Experten sinnvoll. Viele Arbeitnehmer entscheiden sich mittlerweile dafür, ihr Arbeitszeugnis schreiben zu lassen, um rechtlich und inhaltlich auf der sicheren Seite zu sein. Besonders bei Führungskräften kann ein professionelles Zeugnis den Unterschied zwischen Einladung und Absage im Bewerbungsprozess ausmachen.
Warum sollte man ein Arbeitszeugnis schreiben lassen?
Die professionelle Erstellung eines Arbeitszeugnisses durch erfahrene Experten bietet zahlreiche Vorteile. Ein professionell erstelltes Zeugnis berücksichtigt nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern auch individuelle Besonderheiten und Karriereziele. Gerade bei komplexen Tätigkeiten, längerer Unternehmenszugehörigkeit oder bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Spezialisten.
Experten kennen die aktuelle Rechtsprechung, verstehen die Zeugnissprache und wissen, wie eine überzeugende und wohlwollende Beurteilung aufgebaut ist. Wer sein Arbeitszeugnis schreiben lassen möchte, stellt sicher, dass keine versteckten Codes enthalten sind und das Zeugnis im besten Licht erscheint.
Darüber hinaus erhalten Arbeitnehmer auf Wunsch auch ein qualifiziertes Zwischenzeugnis, etwa bei einem Vorgesetztenwechsel oder einer Umstrukturierung im Unternehmen. Auch hier gilt: Wer das Arbeitszeugnis professionell erstellen lässt, erhöht seine Karrierechancen deutlich.
Was ist beim Zeugniscode und der Zeugnissprache zu beachten?
Viele Arbeitgeber nutzen standardisierte Formulierungen und Codes, um Bewertungen möglichst objektiv und rechtssicher zu machen. Diese Zeugnis-Codes dienen als unverbindlicher Informationszweck, können aber auch zu Missverständnissen führen, wenn sie nicht richtig interpretiert werden.
So lassen sich Aussagen wie „stets zu unserer Zufriedenheit“ oder „zur vollen Zufriedenheit“ in Schulnoten übersetzen – ein kleiner Unterschied mit großer Wirkung. Arbeitnehmer sollten sich mit diesen Codes vertraut machen und bei Zweifeln professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.
Die Zeugnissprache sollte klar, präzise und wohlwollend formuliert sein. Formulierungen wie „verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch“ oder „wir wünschen für die Zukunft weiterhin viel Erfolg“ sind Standard und sollten nicht fehlen. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält keine negativen Andeutungen oder Geheimcodes, die die Chancen des Arbeitnehmers schmälern.
Die wichtigsten Fakten zum Arbeitszeugnis
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis: Jeder Arbeitnehmer hat nach § 109 GewO ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Erstellung: Die Erstellung eines Arbeitszeugnisses erfolgt schriftlich und mit Unterschrift, nicht elektronisch.
Frist: Das Zeugnis sollte zeitnah nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden.
Inhalt: Ein qualifiziertes Zeugnis bewertet neben der Tätigkeit auch die Leistung und das Sozialverhalten.
Formulierung: Wohlwollende, klare und präzise Zeugnissprache ist entscheidend. Codes und versteckte Hinweise vermeiden!
Zwischenzeugnis: Kann bei Bedarf (z.B. Vorgesetztenwechsel) angefordert werden.
Professionelle Unterstützung: Arbeitszeugnis schreiben lassen durch erfahrene Experten bringt Sicherheit und Karrierevorteile.
Prüfung: Angaben und Formulierungen im Zeugnis sorgfältig prüfen und bei Bedarf Korrektur verlangen.
Rechtliche Grundlagen: Anspruch und Inhalt sind durch § 109 GewO und § 630 BGB geregelt.
Führungskräfte: Gerade bei leitenden Positionen kann das Arbeitszeugnis über die nächste Karrierechance entscheiden.
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