Kündigung während Krankheit

Kündigung während Krankheit: Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit durch den Arbeitgeber zulässig?

Ein Arbeitnehmer meldet sich krank und reicht seine Krankschreibung beim Arbeitgeber ein. Die Krankheit dauert länger als sechs Wochen an, und der Arbeitnehmer erhält überraschend eine Kündigung während der Krankheit. Viele Arbeitnehmer fragen sich in solchen Fällen: Darf der Arbeitgeber während Krankheit kündigen? Welche Rechte haben Arbeitnehmer in solchen Situationen? In diesem Beitrag beleuchten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung und die Möglichkeiten, sich gegen eine Kündigung während der Krankschreibung zu wehren.

Inhaltsverzeichnis

Kündigung wegen Krankheit – Zulässig oder nicht?

Die Frage, ob eine Kündigung wegen Krankheit zulässig ist, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist eine krankheitsbedingte Kündigung möglich, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Erkrankung des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Störung der betrieblichen Interessen führt. Eine Kündigung während der Krankheit kann jedoch unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält. Arbeitnehmer, die aufgrund einer krankheitsbedingten Kündigung gekündigt werden, sollten unbedingt prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist und die Unwirksamkeit der Kündigung in Betracht ziehen. Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer in solchen Fällen und regelt die Bedingungen, unter denen eine Kündigung während einer Krankheit überhaupt zulässig ist.

 

Krankheitsbedingte Kündigung und die Probezeit

Die personenbedingte Kündigung aufgrund von Krankheit unterscheidet sich von einer betriebsbedingten Kündigung dadurch, dass der Grund für die Kündigung in der Person des Arbeitnehmers liegt. Eine Kündigung während der Probezeit ist ebenfalls möglich, allerdings gelten hier weniger strenge Anforderungen an den Arbeitgeber. In der Probezeit kann der Arbeitgeber auch bei einer Krankschreibung eine Kündigung aussprechen, sofern dies nicht missbräuchlich geschieht. Arbeitnehmer sollten jedoch beachten, dass auch während der Probezeit der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, solange die Krankheit anhält. Bei längeren Erkrankungen kann der Arbeitgeber prüfen, ob eine negative Prognose vorliegt, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unmöglich macht. In solchen Fällen ist eine Kündigung in der Regel gerechtfertigt.

 

Kündigung in der Probezeit: Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten?

Während der Probezeit gelten im Vergleich zu regulären Arbeitsverhältnissen weniger strenge Anforderungen an eine Kündigung. Auch während einer Krankheit kann der Arbeitgeber in der Probezeit eine Kündigung aussprechen, solange diese nicht willkürlich oder diskriminierend erfolgt. Die strengen Regeln des Kündigungsschutzgesetzes gelten während der Probezeit noch nicht, sodass eine Kündigung in der Probezeit einfacher durchzuführen ist.

Dennoch haben Arbeitnehmer auch während der Probezeit Rechte. Sollte die Kündigung während der Krankschreibung erfolgen, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung, sofern die Krankheit andauert. Zudem kann auch während der Probezeit eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen.

Arbeitgeber sollten hierbei jedoch vorsichtig agieren, um eine potenziell unwirksame Kündigung zu vermeiden. Es ist ratsam, die Umstände der Erkrankung genau zu prüfen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

 

Fristlose Kündigung wegen Krankheit – Geht das?

Eine fristlose Kündigung wegen Krankheit ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Für eine fristlose Kündigung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Fortführung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Erkrankung für ihn unzumutbar ist. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer falsche Angaben über seine Krankmeldung macht oder die Krankschreibung missbraucht. Die Anforderungen an eine fristlose Kündigung sind jedoch sehr hoch, und in den meisten Fällen ist eine ordentliche Kündigung die gängigere Option. Arbeitgeber müssen hier besonders sorgfältig handeln, da die Unwirksamkeit der Kündigung droht, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Arbeitnehmer sollten sich in jedem Fall rechtlichen Rat einholen, wenn sie von einer fristlosen Kündigung betroffen sind.

 

Kündigung während der Krankschreibung: Was ist zulässig?

Eine Kündigung während der Krankschreibung ist ein heikles Thema, das oft zu Unsicherheiten führt. Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber nicht automatisch verboten, einen Arbeitnehmer während einer Krankheit zu kündigen. Eine Kündigung während der Krankschreibung ist jedoch nur zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Erkrankung den Betriebsablauf erheblich beeinträchtigt und keine Aussicht auf baldige Besserung besteht.

Dabei spielt die Krankschreibung eine wichtige Rolle, da sie dokumentiert, dass der Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist. Dennoch schützt die Krankschreibung nicht per se vor einer Kündigung. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber alle anderen Möglichkeiten, wie das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), ausgeschöpft hat, bevor er eine Kündigung ausspricht. Eine unwirksame Kündigung könnte vorliegen, wenn diese Pflichten nicht beachtet wurden.

Es ist auch zu beachten, dass der Arbeitgeber während der Krankschreibung nur unter strengen Voraussetzungen eine außerordentliche Kündigung aussprechen kann. Diese wäre nur dann rechtens, wenn der Arbeitnehmer etwa durch sein Verhalten schwer gegen seine Pflichten verstoßen hat.

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Daniela Gilenko
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Kündigung aufgrund von Krankheit: Welche Rechte haben Arbeitnehmer?

Eine Kündigung aufgrund von Krankheit ist eine der häufigsten Formen der personenbedingten Kündigung. Doch der Arbeitgeber darf eine solche Kündigung nur dann aussprechen, wenn die Erkrankung des Arbeitnehmers den betrieblichen Ablauf nachhaltig beeinträchtigt und keine Aussicht auf eine baldige Genesung besteht. In der Regel muss die Krankheit über einen längeren Zeitraum bestehen, oftmals mehr als sechs Wochen, und es muss eine negative Prognose für die Zukunft vorliegen.

Arbeitnehmer haben jedoch Rechte, die sie vor einer unrechtmäßigen Kündigung schützen. Bevor eine Kündigung aufgrund von Krankheit ausgesprochen wird, muss der Arbeitgeber prüfen, ob das Arbeitsverhältnis durch das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) fortgeführt werden kann. Ziel des BEM ist es, eine Lösung zu finden, die den Arbeitnehmer wieder in den Arbeitsalltag integriert und eine Kündigung vermeidet.

Zudem muss die Kündigung den Anforderungen des Kündigungsschutzgesetzes entsprechen. Sollte der Arbeitnehmer Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung haben, kann er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben, um die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen.

 

Außerordentliche Kündigung bei Krankheit: Wann ist sie gerechtfertigt?

Eine außerordentliche Kündigung bei Krankheit ist ein seltener, aber rechtlich möglicher Fall. Sie kann nur dann ausgesprochen werden, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers während der Krankheit oder die Art und Weise der Krankmeldung das Arbeitsverhältnis so stark belastet, dass es dem Arbeitgeber unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis weiter fortzuführen.

Ein häufiger Grund für eine fristlose Kündigung bei Krankheit ist der Missbrauch der Krankschreibung. Beispielsweise könnte der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer trotz Krankschreibung einer anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht oder falsche Angaben zu seiner Krankheit macht. Auch wenn der Arbeitnehmer seine Krankmeldung nicht rechtzeitig einreicht und dies den Betrieb erheblich stört, könnte dies einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen.

Allerdings müssen die Hürden für eine fristlose Kündigung sehr hoch sein. In den meisten Fällen greift hier die ordentliche Kündigung als angemessenes Mittel. Arbeitnehmer haben auch in diesem Fall das Recht, gegen die Kündigung vorzugehen, wenn sie der Meinung sind, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt war.

 

Abfindung nach Kündigung – Anspruch oder Verhandlungssache?

Viele Arbeitnehmer hoffen nach einer Kündigung auf eine Abfindung. Allerdings besteht kein automatischer Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung wegen Krankheit. Eine Abfindung nach Kündigung kann jedoch in einem gerichtlichen Vergleich oder durch einen Aufhebungsvertrag vereinbart werden. Es gibt allerdings Sonderregelungen, etwa im Rahmen von Sozialplänen, die eine Abfindung möglich machen. Auch im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Möglichkeit einer Abfindung nachdenken, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden. Wichtig ist dabei, dass der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen muss, um seine Ansprüche geltend zu machen.

 

Anspruch auf Krankengeld nach Kündigung

Nach einer Kündigung aufgrund von Krankheit stellt sich oft die Frage, wie es mit dem Krankengeld weitergeht. Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen krank sind, haben Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse, sobald die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Der Anspruch auf Krankengeld besteht, solange die Krankschreibung aufrechterhalten wird und die Krankheit fortbesteht. Wichtig ist, dass die Krankschreibung lückenlos eingereicht wird, da sonst der Anspruch auf Krankengeld verloren gehen kann. Arbeitnehmer sollten daher darauf achten, ihre Krankschreibung rechtzeitig zu verlängern, wenn die Krankheit länger andauert. Der Anspruch auf Krankengeld kann bis zu 72 Wochen bestehen, sofern die Erkrankung weiterhin besteht und keine Besserung in Sicht ist.

 

Unwirksamkeit der Kündigung – Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Eine krankheitsbedingte Kündigung kann unter Umständen unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber bestimmte Vorgaben nicht beachtet. Beispielsweise ist die Kündigung unwirksam, wenn das betriebliche Eingliederungsmanagement nicht korrekt durchgeführt wurde oder wenn der Arbeitgeber die gesundheitlichen Einschränkungen des Arbeitnehmers nicht hinreichend berücksichtigt hat. Auch das Kündigungsschutzgesetz sieht vor, dass eine personenbedingte Kündigung nur dann gerechtfertigt ist, wenn keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit besteht und die Kündigung das letzte Mittel darstellt. Arbeitnehmer sollten daher prüfen, ob die Kündigung formell korrekt erfolgt ist und innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Klage einreichen, um die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen.

 

Fazit zur Kündigung während Krankschreibung

Die Kündigung während Krankheit ist ein komplexes Thema, das viele rechtliche Hürden birgt. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Vorgaben genau kennen, um keine Fehler zu machen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig und muss gut begründet werden. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte genau prüfen und im Falle einer unrechtmäßigen Kündigung rechtzeitig handeln. Arbeitgeber hingegen sollten sicherstellen, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, um eine unwirksame Kündigung zu vermeiden. Eine gründliche Vorbereitung und rechtzeitige Beratung können helfen, Konflikte zu vermeiden und die Rechtslage für beide Seiten klar zu regeln.

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FAQs zur Kündigung während Krankheit, Krankschreibung Arbeitnehmer, krankheitsbedingten Kündigung & Kündigungsschutzgesetz

Eine Kündigung wegen Krankheit ist zulässig, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass die Erkrankung des Arbeitnehmers die betrieblichen Abläufe erheblich beeinträchtigt. Zudem muss eine negative Prognose bestehen, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft seine Arbeit nicht in vollem Umfang erfüllen kann. Eine solche personenbedingte Kündigung darf jedoch nur das letzte Mittel sein.

Ja, während der Probezeit kann der Arbeitgeber eine Kündigung während der Probezeit aussprechen, auch wenn der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist. Die strengen Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes greifen in der Probezeit noch nicht, sodass der Arbeitgeber hier mehr Freiheiten hat. Allerdings gilt auch in der Probezeit der Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung bei Krankheit.

Eine fristlose Kündigung wegen Krankheit ist selten und nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise könnte der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn der Arbeitnehmer seine Krankheit vortäuscht oder sich nicht an eine angeordnete Krankschreibung hält. In der Regel sind die Anforderungen an eine fristlose Kündigung jedoch sehr hoch, und der Arbeitgeber muss nachweisen, dass das Arbeitsverhältnis unzumutbar geworden ist.

Nach einer Kündigung aufgrund der Erkrankung hat der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf Krankengeld, sobald die sechs Wochen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber abgelaufen sind. Der Anspruch auf Krankengeld bleibt bestehen, solange die Krankschreibung lückenlos vorliegt. Wichtig ist, dass die Krankmeldung regelmäßig erneuert und bei der Krankenkasse eingereicht wird.

Es gibt keine feste Regelung, die vorschreibt, wie lange ein Arbeitnehmer krank sein darf, bevor eine Kündigung möglich ist. Eine Kündigung kann jedoch nach einer Krankheit, die länger als sechs Wochen andauert, in Betracht gezogen werden, besonders wenn die Prognose für eine Rückkehr zur Arbeit negativ ist. In diesen Fällen wird oft geprüft, ob ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt werden muss.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll dazu dienen, einem Arbeitnehmer nach längerer Krankheit den Wiedereinstieg in das Unternehmen zu erleichtern. Es wird geprüft, welche Maßnahmen getroffen werden können, um die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters wiederherzustellen und eine Kündigung zu vermeiden. Dieses Verfahren muss der Arbeitgeber vor einer krankheitsbedingten Kündigung anbieten. Ohne ein korrekt durchgeführtes BEM kann die Wirksamkeit der Kündigung angezweifelt werden.

Ja, auch in einem Kleinbetrieb mit weniger als zehn Mitarbeitern ist eine Kündigung möglich. In Kleinbetrieben greift das Kündigungsschutzgesetz nicht automatisch, sodass der Kündigungsschutz hier schwächer ist. Dennoch muss der Arbeitgeber auch in Kleinbetrieben gewisse gesetzliche Vorgaben einhalten, damit die Kündigung rechtmäßig und zulässig ist.

Wenn Sie trotz Krankheit gekündigt werden, können Sie eine Kündigungsschutzklage erheben. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung eingereicht werden. In dieser Zeit sollten Sie prüfen lassen, ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder ob es Gründe gibt, die die Unwirksamkeit der Kündigung belegen könnten.

Ja, der Arbeitgeber hat sorgfältig zu prüfen, ob eine Kündigung wegen Krankheit rechtlich haltbar ist. Dazu gehört auch, ob ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt wurde und ob eine negative Prognose über die Zukunft des Arbeitnehmers vorliegt. Ohne diese Prüfungen könnte die Kündigung als unwirksame Kündigung betrachtet werden.

Wenn eine Kündigung als unwirksam erklärt wird, wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt, und der Arbeitnehmer hat weiterhin Anspruch auf seinen Arbeitsplatz sowie rückwirkend auf den entgangenen Lohn. Dies kann passieren, wenn der Arbeitgeber beispielsweise die Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung nicht erfüllt hat oder das betriebliche Eingliederungsmanagement nicht angeboten wurde.

Eine personenbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten aufgrund persönlicher Umstände, wie einer langfristigen Erkrankung, nicht mehr erfüllen kann. Diese Form der Kündigung ist möglich, wenn die Erkrankung die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unmöglich macht und andere Maßnahmen nicht greifen.

Eine ordentliche Kündigung bei Krankheit erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen. Der Arbeitgeber kann eine solche Kündigung aussprechen, wenn eine länger als sechs Wochen krank andauernde Erkrankung vorliegt und eine negative Prognose besteht, dass der Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr arbeitsfähig sein wird. In solchen Fällen wird oft eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen.

Eine Kündigung aufgrund von Krankheit ist gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war und keine Besserung in Sicht ist. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Krankheit den Betrieb beeinträchtigt und eine weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers unzumutbar ist. Eine Kündigung in solchen Fällen darf jedoch nur das letzte Mittel sein, nachdem alle anderen Optionen geprüft wurden.

Falls der Arbeitnehmer in Zukunft wieder arbeitsfähig wird, muss der Arbeitgeber dies berücksichtigen, bevor er eine Kündigung ausspricht. Eine Kündigung aufgrund der Erkrankung ist unwirksam, wenn abzusehen ist, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit bald wieder aufnehmen kann. Hier könnte das betriebliche Eingliederungsmanagement helfen, den Arbeitnehmer schrittweise wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren.