Häufige Fehler im Arbeitszeugnis durch Arbeitgeber Formulierungen

Arbeitszeugnis: Die gravierendsten Fehler im Arbeitszeugnis und wie Arbeitgeber Rechtschreibfehler vermeiden

Das Arbeitszeugnis ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen von zentraler Bedeutung – ein Türöffner für künftige Bewerbungen, ein entscheidender Faktor bei der Bewertung durch den neuen Arbeitgeber. Fehler im Arbeitszeugnis, insbesondere gravierende Rechtschreibfehler, können massive Auswirkungen auf den beruflichen Werdegang haben. Dieser Artikel zeigt, warum Fehler im Arbeitszeugnis so häufig sind, was sie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeuten und wie Sie als Führungskraft, Personalverantwortlicher oder Bewerber mit Formulierungs- und Rechtschreibfehlern umgehen. Ein Muss für alle, die Wert auf eine professionelle Karriere legen!

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Arbeitszeugnis und warum ist es so wichtig?

Das Arbeitszeugnis ist ein unverzichtbares Dokument im Berufsleben. Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das die geleistete Arbeit, das Sozialverhalten und die Arbeitsqualität bewertet. Der Arbeitgeber muss dieses Zeugnis wohlwollend, aber auch wahrheitsgemäß ausstellen.
Ein qualifiziertes Zeugnis beinhaltet neben einer Tätigkeitsbeschreibung auch Einzelbewertungen zur Arbeitsmotivation, zum Sozialverhalten und zu den Leistungsbewertungen. Gerade in der DACH-Region ist das Arbeitszeugnis ein Schlüsselfaktor für die Bewerbung auf eine neue Position. Der neue Arbeitgeber verlässt sich häufig auf die Beurteilung im Arbeitszeugnis und die enthaltenen Formulierungen.

Wichtig ist: Das Arbeitszeugnis ist nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber ein Nachweis ihrer Professionalität. Fehlerhafte oder gar gravierend fehlerhafte Zeugnisse werfen ein schlechtes Licht auf beide Parteien. Deshalb sollten sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber auf eine klare und verständliche Formulierung achten.

Wie häufig sind Fehler im Arbeitszeugnis und wie gravierend können sie sein?

Fehler im Arbeitszeugnis sind leider keine Seltenheit. Studien und Erfahrungsberichte zeigen, dass sowohl kleine als auch gravierende Fehler – von inhaltlichen Mängeln über Abweichungen bis hin zu Rechtschreibfehlern – regelmäßig auftreten. Gerade in großen Unternehmen, wo die Zeugnis-Erstellung oft standardisiert abläuft, schleichen sich häufig Fehler ein.
Gravierend wird ein Fehler dann, wenn er die Beurteilung oder Gesamtnote des Arbeitnehmers negativ beeinflusst oder das Zeugnis als unvollständig, uneinheitlich formatiert oder inhaltlich mangelhaft erscheint. Besonders für Bewerber:innen auf leitende Positionen ist das ein Risiko: Ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis kann dazu führen, dass der neue Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsqualität oder der Sorgfalt hegt.

Wer beim Arbeitszeugnis auf Nummer sicher gehen möchte, prüft deshalb jedes Detail, denn: Fehler im Arbeitszeugnis können den Unterschied machen – zwischen einer Einladung zum Vorstellungsgespräch und einer Absage.

Welche Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis kommen besonders häufig vor?

Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis sind nicht nur peinlich, sondern können in bestimmten Fällen die Rechtsgültigkeit des Dokuments infrage stellen. Häufig werden sie von Arbeitgebern übersehen, vor allem bei hohem Ausstellungsdruck oder fehlender Sorgfalt bei der Zeugniserstellung.
Zu den häufigsten Rechtschreibfehlern im Arbeitszeugnis gehören Tippfehler, Grammatik- und Rechtschreibfehler, falsch geschriebene Namen oder fehlerhafte Angaben zu Tätigkeitsbeschreibungen und Zeiträumen. Gerade bei der Schlussformel, der Unterschrift oder in der Aufzählung von Aufgaben tauchen häufig kleine, aber gravierende Fehler auf.

Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis wirken schnell so, als sei das Zeugnis weniger wert oder gar ein Geheimcode enthalten, der auf einen Mangel an Professionalität hinweist. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann dies negative Folgen in künftigen Bewerbungen haben.

Formulierungsfehler im Arbeitszeugnis: Welche Wirkung haben Formulierungen auf Bewerbungen?

Die Formulierung im Arbeitszeugnis ist ein sensibles Thema. Arbeitgeber nutzen im Arbeitsrecht und in Zeugnissen häufig standardisierte Formulierungen – doch diese sind oft missverständlich oder fehlerhaft.
Ein bekanntes Problem: „Beredtes Schweigen“ oder unklare Sätze lassen Raum für Interpretationen, was für Arbeitnehmer nachteilig ist. Auch sogenannte Geheimcodes in Arbeitszeugnissen oder missverständliche Formulierungen können dem neuen Arbeitgeber signalisieren, dass das Arbeitszeugnis fehlerhaft ist oder einen Mangel enthält.

Deshalb gilt: Jede Formulierung sollte klar und verständlich sein und keine Abweichung vom tatsächlichen Arbeitsverhältnis enthalten. Fehlerhafte Formulierungen sind ein häufiger Grund, warum Bewerbungen trotz überzeugender Qualifikation nicht zum Erfolg führen.

Wie erkennt man ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis?

Ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis zu erkennen, ist manchmal gar nicht so einfach. Arbeitnehmer und auch Vorgesetzte übersehen oft Details. Ein Zeugnis ist fehlerhaft, wenn es grammatikalische Fehler, Rechtschreibfehler, unvollständige Angaben, widersprüchliche Einzelnoten oder eine uneinheitliche Formatierung enthält.
Fehlerhafte Arbeitszeugnisse erkennt man häufig an Abweichungen bei der Aufgabenbeschreibung, unklaren Einzelbewertungen oder fehlenden Angaben zum Sozialverhalten und zur Arbeitsmotivation. Selbst kleinere Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis können dazu führen, dass ein künftiger Arbeitgeber Zweifel an der Ernsthaftigkeit und Sorgfalt des bisherigen Arbeitgebers hegt.

Besonders gravierend ist es, wenn das Arbeitszeugnis nicht rechtssicher ist, d. h. gegen Vorgaben wie § 109 GewO verstößt oder Geheimzeichen enthält.

Welche Rolle spielt der Arbeitgeber bei der Zeugnis-Erstellung?

Der Arbeitgeber ist beim Ausstellen des Arbeitszeugnisses zu besonderer Sorgfalt verpflichtet. Nach § 109 GewO muss der Arbeitgeber das Zeugnis klar, verständlich und wohlwollend formulieren.
Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, für die richtige Formulierung, die korrekte Darstellung der Aufgaben und die Beachtung arbeitsrechtlicher Vorgaben zu sorgen. Rechtschreibfehler oder Formfehler im Arbeitszeugnis deuten auf mangelnde Sorgfalt und fehlende Wertschätzung gegenüber dem Arbeitnehmer hin. Der Arbeitgeber darf keine geheimen Zeichen oder negative Formulierungen verwenden.

Auch die Auswahl der Unterschrift, die Rolle der Vorgesetzten und die korrekte Darstellung von Leistungsbewertungen gehören zu den Pflichten beim Arbeitszeugnis. Arbeitgeber, die die Zeugnis-Erstellung unterschätzen, riskieren nicht nur rechtliche Konflikte, sondern auch einen Reputationsverlust.

Ihr Vorgesetzter hat wenig Zeit und schätzt daher Ihre Mitarbeit. Setzen Sie dies zu Ihrem Vorteil ein, indem Sie ihn mit einem fertigen Zeugnis unterstützen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass er dieses problemlos an die Personalabteilung weiterreicht und Sie dadurch das Arbeits- oder Zwischenzeugnis Ihrer Wahl erhalten.
Daniela Gilenko
Inhaberin | zertifizierte Recruiting-Expertin

Was ist bei der Gesamtnote und Einzelbewertungen im Arbeitszeugnis zu beachten?

Die Gesamtnote und die Einzelbewertungen im Arbeitszeugnis sind für den neuen Arbeitgeber besonders aussagekräftig. Sie zeigen nicht nur, wie der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in der Vergangenheit bewertet wurde, sondern beeinflussen auch maßgeblich die Chancen in künftigen Bewerbungen.
Arbeitgeber sollten darauf achten, dass Einzelbewertungen (z. B. zur Arbeitsqualität, zum Sozialverhalten oder zur Arbeitsmotivation) nicht im Widerspruch zur Gesamtnote stehen. Uneinheitlich formatierte Bewertungen, widersprüchliche Einzelnoten oder verdeckte Geheimcodes wirken negativ und werfen Fragen auf.

Für Arbeitnehmer gilt: Bei Abweichungen zwischen Gesamtnote und Einzelbewertungen besteht das Recht, eine Korrektur einzufordern. Die Beweispflicht liegt häufig beim Zeugnis-Aussteller, wenn es zu Streitigkeiten vor dem Bundesarbeitsgericht kommt.

Was tun bei Rechtschreibfehlern und formellen Mängeln im Zeugnis?

Wer Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis entdeckt, sollte umgehend handeln. Ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch juristisch relevant sein.
Zunächst sollten Arbeitnehmer freundlich, aber bestimmt beim Arbeitgeber eine Korrektur verlangen. Dabei hilft es, konkrete Fehler in einer Aufzählung zu benennen – von Rechtschreibfehlern über grammatikalische Fehler bis zu formellen Mängeln wie einer fehlenden Unterschrift. Gerade bei gravierenden Fehlern oder bei der Nutzung von Geheimcodes empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Arbeitgeber sind verpflichtet, das Zeugnis nach § 109 GewO rechtssicher und fehlerfrei auszustellen. Für Bewerber:innen ist es ratsam, das Zeugnis regelmäßig zu prüfen, insbesondere vor einer wichtigen Bewerbung.

Wie kann eine Korrektur des Arbeitszeugnisses eingefordert werden?

Die Korrektur eines Arbeitszeugnisses ist ein gesetzlich verankertes Recht. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können vom Arbeitgeber verlangen, dass das Arbeitszeugnis berichtigt oder neu ausgestellt wird, wenn es fehlerhaft, unvollständig oder inhaltlich mangelhaft ist.
Hier empfiehlt sich ein sachliches, schriftliches Vorgehen – inklusive einer genauen Auflistung der Fehler und einer Fristsetzung für die Korrektur. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten auf eine rechtssichere Formulierung achten und im Zweifel Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen.

Auch das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass der Zeugnis-Aussteller zu einer Berichtigung verpflichtet ist, wenn das Zeugnis gravierende Fehler oder Abweichungen enthält.

Welche Rechte und Pflichten bestehen beim Arbeitszeugnis gemäß § 109 GewO?

Das Arbeitszeugnis ist im § 109 GewO (Gewerbeordnung) gesetzlich geregelt. Demnach hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis, das der Arbeitgeber wohlwollend, wahrheitsgemäß und in klarer Sprache ausstellen muss.
Zu den Pflichten des Arbeitgebers zählen die Korrektheit der Angaben, die Einhaltung formaler Vorgaben (kein Geheimcode, vollständige Angaben, Unterschrift) sowie die Einhaltung der aktuellen arbeitsrechtlichen Standards. Bei gravierenden Mängeln oder einem fehlerhaften Arbeitszeugnis besteht die Möglichkeit, vor dem Bundesarbeitsgericht eine Korrektur einzufordern.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das: Ein unvollständiges, fehlerhaftes oder inhaltlich mangelhaftes Zeugnis ist immer korrekturbedürftig – denn das Arbeitszeugnis ist ein zentraler Faktor für künftige Bewerbungen.

Die wichtigsten Punkte zum Arbeitszeugnis und Fehlern

  • Das Arbeitszeugnis ist für jede Bewerbung und die berufliche Zukunft essenziell.

  • Fehler im Arbeitszeugnis – ob gravierend oder klein – können entscheidende Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben.

  • Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis sind häufig und wirken schnell unprofessionell.

  • Arbeitgeber müssen bei der Zeugnis-Erstellung besondere Sorgfalt walten lassen und sind für Formulierung, Format und Korrektheit verantwortlich.

  • Einzelnoten, Gesamtnote und Formulierungen sollten stimmig und widerspruchsfrei sein.

  • Bei Fehlern oder Abweichungen ist die Korrektur des Arbeitszeugnisses ein verbrieftes Recht (§ 109 GewO).

  • Formale Mängel wie fehlende Unterschrift, uneinheitliche Formatierung oder Geheimcodes machen das Arbeitszeugnis angreifbar.

  • Für Bewerber:innen ist ein fehlerfreies, klar formuliertes Arbeitszeugnis ein entscheidender Pluspunkt bei künftigen Bewerbungen.

  • Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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